Corona-Gästelisten: Vertrauen ist gut, Transparenz ist besser
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Ein Restaurant in Berlin (Symbolfoto). Gastwirte müssen in der Corona-Krise die Kontaktdaten der Gäste aufbewahren.
© Quelle: imago images/Hohlfeld
Berlin. Wer beim Ausfüllen der Corona-Gästeliste im Restaurant einen Fantasienamen angibt, Zahlendreher in seine Telefonnummer einbaut und diesen Unsinn als Ausdruck kritischen Bewusstseins verstanden wissen will, der sieht sich nun bestätigt: Nicht immer dienen die Kontaktlisten allein der Verfolgung möglicher Infektionsketten. In mehreren Fällen nutzte ausgerechnet die Polizei solche Listen zur Strafermittlung.
Die Meldungen darüber irritieren. Sie sind aber noch lange kein Beleg für das von Verschwörungsgläubigen propagierte Heraufziehen des Überwachungsstaates unter dem Vorwand der Virusbekämpfung.
Im Ernstfall entscheiden die Informationen auf den Gästelisten über Leben und Tod. Daher braucht es eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz für die lästige Kontaktangabe in Gaststätten. Diese bröckelt, wenn der Verdacht einer zweckfremden Nutzung im Raum steht. Wollen Politiker, Behörden und Gastwirte wirksam gegen das Misstrauen bei Bürgerinnen und Bürgern vorgehen, müssen sie eines liefern: Transparenz.
Ja, Polizeibehörden müssen solche Listen einsehen können. Aber, wie so oft bei datenschutzrechtlich heiklen Angelegenheiten, nur zur Aufklärung schwerer Straftaten, und selbst dann nur mit richterlicher Genehmigung. Bund und Länder müssen hier schnell rechtliche Klarheit schaffen. Ihre Aufsichtsbehörden müssen die Gastwirte informieren – und die ihre Gäste.
Noch ist kein wirksames Mittel gegen das Virus gefunden. Eines aber hat der bisherige Verlauf der Pandemie gezeigt: Sie wütet besonders dort, wo es an Vertrauen in Staat und Gesellschaft fehlt. Auch hierzulande muss dieses Vertrauen täglich errungen und verteidigt werden. Zum Beispiel, indem Behörden, Wirte und Gäste verantwortungsbewusst mit Kontaktlisten umgehen.