Kommentar

Zwei Kredite und ein Grußwort: mindestens eine politische Eselei von Lindner

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP).

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP).

Berlin. Es kommt nicht alle Tage vor, dass ein Bundesfinanzminister ins Visier der Strafverfolgungsbehörden gerät. Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft, ob sich Christian Lindner bei einem privaten Immobilienkredit einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft haben könnte. Schon allein der Verdacht ist für den FDP-Chef maximal unangenehm.

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Nun müssen aber zwei Dinge festgehalten werden: Erstens liegt gegen Lindner bislang nichts Justiziables vor – und bis zum Beweis des Gegenteils gilt auch für ihn die Unschuldsvermutung. Zweitens ist es gerade für einen Finanzminister schwer, einen privaten Immobilienkredit aufzunehmen, ohne dass die Öffentlichkeit dahinter irgendwelche unsauberen Geschäfte wittert.

Umso mehr wundert es, wie unbedarft Lindner in der Sache vorgegangen ist. Gerade er als exponierte Person hätte alles dafür tun müssen, noch nicht einmal den Verdacht einer wie auch immer gearteten Vorteilsnahme aufkommen zu lassen. Lindner aber hat als Minister ausgerechnet jene Bank mit einer Grußbotschaft geadelt, die ihm seine schmucke Villa finanziert hat.

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Da hilft auch die Aussage des Lindner-Anwalts wenig, der FDP-Chef habe seine Immobilienfinanzierung lange vor der Übernahme des Ministeramtes begonnen. In der Öffentlichkeit bleibt hängen: Minister Lindner hat einer Bank einen Gefallen getan, die ihm sehr viel Geld borgt.

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Lindner lässt sich auch mit dem Argument verteidigen, Grußworte zu Jubiläen einer Bank gehörten nun einmal zur regulären Amtsführung des Ministers. Stimmt zwar, aber jeder Bankvorstand hätte doch wohl Verständnis dafür gehabt, wenn Lindner in diesem Fall abgesagt hätte. Hat er aber nicht. Dieses mangelnde Fingerspitzengefühl muss sich Lindner nun vorwerfen lassen. Ob der gesamte Vorgang mehr ist als eine politische Eselei, werden die Erkenntnisse der Justiz zeigen.

Nachtrag: Die Staatsanwaltschaft verlautbarte zwischenzeitlich, dass kein Anfangsverdacht gegen Lindner bestehe, und hat den Prüfvorgang geschlossen. Die Redaktion.

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