CDU-Generalsekretär Czaja: „Appellieren an die Ampel-Koalition, das Vorhaben fallen zu lassen“
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/BGXLPGQS4RD4PBY73B5HAM76TY.jpeg)
CDU-Generalsekretär Mario Czaja.
© Quelle: Britta Pedersen/dpa
Berlin. CDU-Generalsekretär Mario Czaja hat die Pläne der Ampel-Koalition zur Cannabis-Freigabe scharf kritisiert. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) spiele mit der Gesundheit der Kinder, sagte Czaja der Deutschen Presse-Agentur. „Mit dieser Debatte wird vor allem jungen Menschen der Eindruck vermittelt, es handele sich um eine harmlose Droge. Das Gegenteil ist der Fall.“ Der frühe Konsum habe erheblich negativen Einfluss auf das Wachstum und die Entwicklung des Gehirns.
„Wir appellieren an die Ampel-Koalition, das Vorhaben fallen zu lassen“, sagte Czaja. Statt sich mit Drogenfreigabe zu beschäftigen, solle der Gesundheitsminister den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in einer ihrer schwersten Krisen helfen.
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/EZHJQQG67RD4LOGG3ATC7MQUTQ.jpg)
Hauptstadt-Radar
Persönliche Eindrücke und Hintergründe aus dem Berliner Regierungsviertel. Immer dienstags, donnerstags und samstags.
Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.
Das Bundeskabinett hatte Lauterbachs Vorschläge zur Legalisierung am Mittwoch beschlossen. Es handelt sich noch nicht um einen Gesetzentwurf, sondern zunächst um Grundzüge des geplanten Vorhabens, die nun in Brüssel zur Prüfung vorgelegt werden.
Eckpunkte für die Legalisierung von Cannabis beschlossen
Nach den Plänen der Ampel-Koalition sollen Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden.
© Quelle: dpa
Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm „Genusscannabis“ sollen demnach straffrei, privater Eigenanbau in begrenztem Umfang erlaubt und ein Verkauf an Erwachsene in „lizenzierten Fachgeschäften“ und möglicherweise auch Apotheken ermöglicht werden. Die Pläne sollen nach Lauterbachs Worten nur weiterverfolgt werden, wenn sie einer europa- und völkerrechtlichen Prüfung standhalten.
RND/dpa