Bundeswahlleiter: 3-G-Regel wird nicht in Wahllokalen gelten
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Georg Thiel, Präsident des Statistischen Bundesamtes und Bundeswahlleiter
© Quelle: Bernd von Jutrczenka/dpa
Berlin. Die 3-G-Regel soll voraussichtlich nicht in Wahllokalen zur Bundestagswahl am 26. September angewendet werden. „Die 3-G-Regel wird nach gegenwärtigem Stand in Wahllokalen nicht gelten, d. h. auch ungeimpfte und ungetestete Personen können im Wahllokal wählen“, teilte die Pressestelle des Bundeswahlleiters am Montag auf Twitter unter Verweis auf aktuelle Diskussionen mit. Je Nach Bundesland könne jedoch Maskenpflicht gelten. Zudem bestehe die Möglichkeit zur Briefwahl, heißt es weiter.
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Nach der 3-G-Regel erhalten in bestimmten Bereichen nur geimpfte, genesene oder getestete Personen Zutritt. In Nordrhein-Westfalen etwa muss, wer in ein Speiselokal will, eines der drei „Gs“ nachweisen können. Zumindest dort, wo die Sieben-Tage-Inzidenz über 35 liegt. Auch dort hatte ein Sprecher des Innenministeriums zuletzt klargestellt, dass die 3-G-Regel nicht für die Wahllokale bei der Bundestagswahl gilt. „Wählen ist ein Grundrecht“, sagte er.
Die Bundesregierung prüft derzeit zudem eine mögliche Anwendung der 3-G-Regel in Fernzügen. Sowohl SPD-Kanzlerkandidat und Finanzminister Olaf Scholz als auch Kanzlerin Angela Merkel sprachen sich dafür aus. Mehrere Bundesministerien meldeten dagegen Bedenken an und halten die Regel für nicht durchsetzbar.
RND/cz/dpa