Bundesverfassungsgericht entscheidet: Rundfunkbeitrag wird vorläufig um 86 Cent erhöht
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Das Bundesverfassungsgericht hat erklärt, dass der Rundfunkbeitrag um 86 Cent im Monat erhöht werden soll.
© Quelle: Soeren Stache/dpa
Karlsruhe. Der Rundfunkbeitrag steigt vorläufig auf monatlich 18,36 Euro. Das ordnete das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss rückwirkend seit 20. Juli bis zum Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung an.
Das Land Sachsen-Anhalt hatte die Erhöhung um 86 Cent blockiert, die Karlsruher Richter werteten dies als eine Verletzung der im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit. Die nicht erfolgte Abstimmung über das entsprechende Gesetz im Landtag habe gegen diese verstoßen, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag mit. Die Richter gaben damit Beschwerden von ARD, ZDF und Deutschlandradio statt.
Ursprünglich war vorgesehen, dass der monatliche Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2021 auf 18,36 Euro monatlich steigt. Die Landesparlamente von 15 Bundesländern stimmten der Erhöhung zu, einzig Sachsen-Anhalt stimmte im Dezember 2020 nicht über das entsprechende Gesetz ab.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mussten seitdem weiter mit der alten Beitragshöhe von 17,50 Euro auskommen. ARD, ZDF und Deutschlandradio argumentierten, ohne die Beitragserhöhung könnten sie ihren Programmauftrag nicht erfüllen.
Rundfunkbeitrag ehemals „GEZ-Gebühr“: Reform im Jahr 2013
Der Rundfunkbeitrag ersetzt seit 2013 die Rundfunkgebühr, die auch „GEZ-Gebühr” genannt wurde. Seitdem zahlen jeder Haushalt und jede Betriebsstätte die Abgabe für die öffentlich-rechtlichen Sender, und zwar unabhängig davon, ob Empfangsgeräte vorhanden sind. Grundgedanke der Reform war, dass in Zeiten von Smartphones nicht mehr der Besitz eines „Rundfunkempfanggeräts” für die Gebührenpflicht entscheidend sein kann.
Derzeit liegt die Abgabe bei 17,50 Euro pro Monat und Haushalt – egal, wie viele Menschen dort leben. Eine Befreiung von der Beitragspflicht aus sozialen Gründen ist möglich. Für Firmen wird der Beitrag nach der Zahl der Betriebsstätten, Beschäftigten und Kraftfahrzeuge berechnet.
Der Rundfunkbeitrag wird durch den Beitragsservice eingezogen, der die Einnahmen an ARD, ZDF und Deutschlandradio verteilt. Im Jahr 2020 nahm der Beitragsservice insgesamt 8,11 Milliarden Euro ein.
An die ARD-Anstalten gingen 5,71 Milliarden Euro, an das ZDF 2,02 Milliarden und 231,9 Millionen an das Deutschlandradio. Knapp zwei Prozent des Beitrags erhalten die Landesmedienanstalten, die für die Aufsicht über den privaten Rundfunk zuständig sind.
RND/dpa/epd