Bundestagswahl: Was ist ein Direktmandat?
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Wer die meisten Erststimmen auf sich vereint, erhält eines der 299 Direktmandate und darf in den Bundestag einziehen.
© Quelle: Michael Kappeler/dpa
In Deutschland gibt es ein personalisiertes Verhältniswahlrecht, weshalb man als Wahlberechtigter bei der Bundestagswahl eine Erst- und eine Zweitstimme hat. Der Stimmzettel ist hierfür in zwei Spalten gegliedert.
Wie viele Politiker ein Bundestagsmandat erhalten, wird auf Basis der gewonnenen Stimmen geregelt. Dabei macht es einen Unterschied, ob die Abgeordneten über die Erst- oder Zweitstimmen gewählt wurden. Nur wer die meisten Erststimmen in einem Wahlkreis auf sich vereint, kann direkt in das Parlament einziehen.
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Die Hälfte der Sitze im Parlament geht an Direktkandidaten
Der Bundestag hat insgesamt mindestens 598 Sitze. Die Hälfte davon wird durch die Erststimmen besetzt, die auf die Kandidaten in den 299 Wahlkreisen entfallen.
Mit der Erststimme entscheidet man sich als Wählerin oder Wähler also direkt für einen Kandidaten oder eine Kandidatin aus dem eigenen Wahlkreis. Wer dort die meisten Erststimmen gewonnen hat, erhält eines der 299 Direktmandate und darf in den Bundestag einziehen. Die übrigen 299 Abgeordneten ziehen über die sogenannten Listenmandate in den Bundestag ein.
Übrigens: Auch parteilose Personen können als Direktkandidaten in den Bundestag gewählt werden. Allerdings benötigen sie dafür die Unterstützung von mindestens 200 Wahlberechtigten aus ihrem Wahlkreis. Da es bei der Europawahl zum Beispiel keine Wahlkreise gibt, können hier auch keine Direktmandate vergeben werden.
Wie Überhangmandate entstehen
Wenn eine Partei mindestens drei Direktmandate gewonnen hat, kann sie in den Bundestag einziehen, auch wenn sie mit ihren Zweitstimmen zunächst an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert ist.
Wenn viele Wähler mit ihrer Erststimme Wahlkreiskandidaten einer Partei wählen und ihre Zweitstimme für eine andere Partei vergeben, gibt es mehr Direktmandate, als der Partei gemäß ihrer Zweitstimmen zustehen. In der Folge kommt es zu Überhangmandaten. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate kann es im Bundestag mehr als 598 Sitze geben.