Krankenkassen sollen Patientenberatung bezahlen

Bundestagsjuristen: Lauterbachs Reform der Patientenberatung ist verfassungswidrig

Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit.

Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit.

Die von Bundes­gesundheits­minister Karl Lauterbach (SPD) geplante Reform der unabhängigen Patienten­beratung (UPD) ist nach Auffassung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags verfassungswidrig. Mit der Verpflichtung zur Finanzierung der UPD werde den gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Versicherungsunternehmen eine grundgesetzwidrige Sonderabgabe auferlegt, heißt es in einer Ausarbeitung der Bundestagsjuristen, die der CSU-Gesundheitsexperte Stephan Pilsinger in Auftrag gegeben hat und dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. Die Rechtsexperten argumentieren, zum einen gingen die Aufgaben der geplanten Stiftung weit über die Pflichten von Kassen und Versicherern hinaus. Zum anderen hätten diese trotz der Finanzverpflichtung keinerlei Einflussmöglichkeiten auf die Arbeit der UPD.

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„Eine Patientenberatung in dem Umfang und der Art und Weise der Durchführung gehört (…) nicht zu den rechtlichen Pflichten der Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen“, schrieben die Juristen. Die UPD solle vielmehr allen Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen und nicht nur den Versicherten. Deshalb bestehe ein öffentlicher Finanzierungsbedarf. Eine Sonderabgabe nur für Kassen und Versicherungsunternehmen verstoße damit gegen das Grundgesetz, heißt es in der wissenschaftlichen Ausarbeitung der Parlamentsjuristen.

Klagen bereits angedroht

Lauterbach plant, die vor rund 20 Jahren gegründete UPD, die Versicherte kostenlos berät, in eine Stiftung bürgerlichen Rechts zu überführen, um die Unabhängigkeit zu gewährleisten. Daran hatte es Zweifel gegeben, seitdem die UPD vom Pharmaunternehmen Sanvartis betrieben wird. Die Stiftung soll nach den Plänen des Ministers jährlich 15 Millionen Euro bekommen, davon rund 14 Millionen von der gesetzlichen und rund eine Million Euro von der privaten Kranken­versicherung. Beide Versicherungszweige wären reine Geldgeber und hätten praktisch keine Mitspracherechte. Auch die gesetzliche Krankenversicherung und die Versicherer halten die Finanzierung aus Beitragsmitteln für verfassungswidrig. Sie wollen dagegen klagen, sollte die Ampelkoalition die Pläne tatsächlich umsetzen.

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Pilsinger fordert Lauterbach auf, umgehend Konsequenzen zu ziehen. „Lauterbach sollte seinen ungenügenden Gesetzentwurf zurückziehen und dann schleunigst einen überarbeiteten Gesetzentwurf erstellen, der den verfassungsrechtlichen Grundlagen entspricht“, sagte er dem RND. Auch andere wissenschaftliche Ausarbeitungen hätten bereits ergeben, dass die von der Ampel vorgesehene Finanzierung der UPD allein durch die gesetzlichen und die privaten Krankenversicherungen verfassungswidrig wäre. Der Grundsatz, „Wer bestellt, zahlt“ gelte auch in diesem Fall: „Es kann nicht sein, dass die Vertreter der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung die gesamte Unabhängige Patientenberatung finanzieren müssen, aber im Stiftungsrat keinerlei Einfluss auf Inhalte, Strukturen oder Geschäftsführung haben“, mahnte der CSU-Politiker.

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