Abgeordnete müssen Ausweise zeigen

Konsequenzen aus „Reichsbürger“-Ermittlungen: Bundestag verschärft Zugangsregeln

Das Reichtagsgebäude in Berlin (Archivbild).

Das Reichtagsgebäude in Berlin (Archivbild).

Berlin. Im Bundestag gelten künftig schärfere Zugangs- und Verhaltensregeln. So werden zum Beispiel auch Abgeordnete grundsätzlich verpflichtet, ihre Ausweise am Eingang der Gebäude zu zeigen. Auch für kurzfristig angemeldete Gäste soll es eine Zuverlässigkeitsprüfung geben, bevor sie ein Bundestagsgebäude betreten.

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Der Kreis derjenigen Personen, die beim Betreten die Sicherheitskontrollen durchlaufen müssen, wird ausgeweitet. Für Besitzer von Bundestagsausweisen, die nicht durch diese Kontrollen gehen müssen, sollen stichprobenartige, anlassunabhängige Sicherheitskontrollen an den Eingängen möglich sein.

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Bundestag zieht Konsequenzen

Den Änderungen hat der Ältestenrat am Donnerstag auf Vorschlag von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) zugestimmt, wie das Parlament mitteilte. Er zog damit die Konsequenzen aus Störungen von Aktivisten der Gruppe Letzte Generation und aus den Ermittlungen des Generalbundesanwalts in der „Reichsbürger“-Szene wegen Bildung einer inländischen terroristischen Vereinigung.

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„Reichsbürger“ wollten Bundestag stürmen

Bei einer Razzia in diesem Zusammenhang war auch die frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann verhaftet worden. Mitglieder des rechten Netzwerks hatten laut Bundesanwaltschaft geplant, mit einer kleinen bewaffneten Gruppe gewaltsam in den Bundestag einzudringen. „Reichsbürger“ sind Menschen, die die Bundesrepublik und ihre demokratischen Strukturen nicht anerkennen.

RND/dpa

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