Bundesregierung verbietet Werkverträge in Fleischindustrie

Nachdem in mehreren Fleischverarbeitungs-Betrieben Corona-Fälle bekannt wurden, hat die Bundesregierung nun Werkverträge in der Fleischindustrie verboten.

Nachdem in mehreren Fleischverarbeitungs-Betrieben Corona-Fälle bekannt wurden, hat die Bundesregierung nun Werkverträge in der Fleischindustrie verboten.

Berlin. Die Arbeitsschutzvorschriften in der Fleischindustrie sollen verschärft werden. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch Eckpunkte eines „Arbeitsschutzprogramms für die Fleischwirtschaft“ beschlossen. Geplant sind demnach verschiedene gesetzliche Regelungen, wie ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit in der Fleischindustrie ab dem kommendem Jahr und höhere Bußgelder bei Verstößen gegen Arbeitszeitvorschriften.

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Das Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch in Betrieben der Fleischwirtschaft soll demnach ab 1. Januar 2021 nur noch von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des eigenen Betriebes zulässig sein. „Damit wären Werkvertragsgestaltungen und Arbeitnehmerüberlassungen nicht mehr möglich“, heißt es.

Kritik an Arbeitsbedingungen in Corona-Krise

Ausnahmen soll es für Betriebe des Fleischerhandwerks geben. Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz sind zudem künftig Bußgelder von bis zu 30 000 Euro vorgesehen, statt wie bisher maximal 15 000 Euro. Arbeitszeiten müssen künftig digital erfasst werden, und Fleischbetriebe sollen häufiger kontrolliert werden.

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Nach einer Häufung von Corona-Infektionen in Schlachtbetrieben stehen die Arbeitsbedingungen mit Subunternehmern und Sammelunterkünften mit vielen osteuropäischen Beschäftigten stark in der Kritik. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte angekündigt in der Branche „aufzuräumen“. Bei einem Werkvertrag vergeben Unternehmen bestimmte Aufträge und Tätigkeiten an andere Firmen, die sich um die komplette Ausführung kümmern. Gewerkschaften befürworten ein Verbot, die Fleischwirtschaft reagiert mit scharfer Kritik.

RND/dpa

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