Bundesregierung: Noch kein Termin für Inkrafttreten des Entlastungspakets in Sicht
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Statement mit den Parteivorsitzenden der drei Ampel-Parteien Aktuell, 24.03.2022, Berlin, Christian Lindner FDP, Lars Klingbeil SPD und Ricarda Lang Buendnis90/ Die Gruenen die Parteivorsitzenden beim gemeinsamen Statement von SPD, Buendnis90/Die Gruenen und FDP zum Entlastungspaket im Nachgang an den Koalitionsausschuss vor dem Bundestagsgebaeude Berlin Berlin Deutschland
© Quelle: IMAGO/Political-Moments
Berlin. Die Bundesregierung will das von den Koalitionsspitzen geschnürte Entlastungspaket für die Bürger so schnell wie möglich umsetzen - Termine für ein Inkrafttreten kann sie aber noch nicht nennen. „Das soll so zügig wie möglich bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen“, sagte eine Regierungssprecherin am Freitag lediglich. Näheres lasse sich noch nicht sagen. SPD, Grüne und FDP streben nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur an, dass die Entlastungen spätestens vor der Sommerpause beschlossen sind, bevor zum Beispiel Nachzahlungen bei den Heizkosten anstehen.
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Für einen Großteil der Maßnahmen wie etwa die Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel oder die Energiepreispauschale werden Gesetzesänderungen nötig sein. Sie müssen also Kabinett, Bundestag und teils auch den Bundesrat passieren. Das kann im Regelverfahren mit Ausschussanhörungen mehrere Monate dauern, aber auch von den Fraktionen beschleunigt werden. So wurde die Ende Februar von der Koalition beschlossene Abschaffung der EEG-Umlage von der Stromrechnung Mitte März ein erstes Mal im Parlament diskutiert.
Bei den geplanten günstigen Nahverkehrstickets seien zudem noch eine Reihe Details in der Klärung, erklärte das Verkehrsministerium. Das betreffe etwa den Umgang mit Inhabern von Monatskarten und anderen länger laufenden Tickets.
Die Spitzen der Koalitionsparteien hatten sich am Donnerstag angesichts der hohen Energiepreise auf ein Entlastungspaket geeinigt. Geplant sind unter anderem eine Energiepreispauschale, eine Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für drei Monate sowie Hilfen für Familien und Geringverdiener. Hinzu kommen für drei Monate billige Tickets für Busse und Bahnen im Öffentlichen Personennahverkehr.
Hier eine Übersicht über die Beschlüsse:
Energiepreispauschale
Alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen bekommen einmalig eine sogenannte Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt. Der Betrag wird über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers ausgezahlt. Die Pauschale muss wie das Einkommen versteuert werden. Gutverdiener bekommen unterm Strich also weniger ausgezahlt als Geringverdiener. Ob und wenn ja, in welcher Höhe Sozialbeiträge fällig werden, ist noch unklar.
Selbständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung. Rentner erhalten die Pauschale nicht. Um in Zukunft einen einfachen und unbürokratischen Weg für Direktzahlungen an Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen – etwa beim geplanten Klimageld – will die Bundesregierung „möglichst noch in diesem Jahr“ einen Auszahlungsweg über die Steuer-Identifikationsnummer entwickeln.
Familienzuschuss
Alle Empfänger von Kindergeld bekommen einen einmaligen Zuschlag von 100 Euro je Kind. Er wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet. Dass bedeutet, dass Gutverdiener davon nicht zusätzlich profitieren.
Einmalzahlung für Grundsicherungsempfänger
Die bereits beschlossene Sonderzahlung für die Bezieher von Hartz IV, Grundsicherung und Sozialhilfe in Höhe von 100 Euro wird verdoppelt. Außerdem wird in Aussicht gestellt, dass die Regelsätze zu Anfang 2023 angesichts der hohen Preissteigerungen bei Energie und Lebensmitteln deutlich angehoben werden.
Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe
Für drei Monate werden die Steuern auf Benzin und Diesel auf das europäisch zulässige Mindestmaß abgesenkt. Das bedeutet eine Reduzierung bei Benzin um 30 Cent und bei Diesel um 14 Cent. Der von Finanzminister Lindner vorgeschlagene Tankrabatt kommt nicht. Durch eine Gesetzesänderung soll das Bundeskartellamt zudem mehr Rechte bekommen, um zu gewährleisten, dass sinkende Rohstoffpreise rascher als bislang an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben werden.
ÖPNV-Ticket
Für 90 Tage wird bundesweit ein verbilligtes Monatsticket für die öffentlichen Verkehrsmittel eingeführt. Es soll 9 Euro im Monat kosten. Details zur Umsetzung sind noch offen. Die Kosten übernimmt der Bund, indem er die sogenannten Regionalisierungsmittel für die Länder erhöht.
Energieversorgung
Die Ampelkoalition will den Umstieg auf erneuerbare Energie stärker vorantreiben, um die Abhängigkeit von Russland zu beenden. So sollen unter anderem die Genehmigungsverfahren für LNG-Terminals beschleunigt und Biomasse vermehrt für die Gaserzeugung genutzt werden. Kohlekraftwerke sollen länger als Notreserve in Bereitschaft gehalten werden. Am Kohleausstieg bis 2030 will die Koalition „idealerweise“ dennoch festhalten
Senkung des Energieverbrauchs
Die Bundesregierung will eine große Werbekampagne für das Energiesparen starten und auch kleinere Investitionen (intelligente Thermostate, hydraulischer Abgleich älterer Heizungsanlagen) finanziell fördern. Bei Neubauten gilt ab 2023 verbindlich der Effizienzstandard 55.
Zudem soll gesetzlich festgeschrieben werden, dass ab 2024 „möglichst“ jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Reine Gasheizungen sind damit zum Beispiel nicht mehr möglich. Parallel dazu soll das Gaskesselaustauschprogramm optimiert und eine „Wärmepumpen-Offensive“ gestartet werden.
Energiesparen: Debatte um Tempolimit nimmt Fahrt auf
Deutschland will weniger abhängig sein von russischen Energielieferungen - daher werden Forderungen nach einem Tempolimit auf Autobahnen lauter.
© Quelle: dpa
Inkrafttreten
Wann die einzelnen Maßnahmen greifen, ist noch völlig offen. Zum Großteil sind Gesetzesänderungen notwendig, die erst in Bundestag und Bundesrat beraten werden müssen. Mit den Entlastungen ist frühestens Mitte/Ende April zu rechnen.
Kosten
Das gesamte Paket kostet nach Angaben von Lindner 16 Milliarden Euro – so viel wie das erste Entlastungspaket, zu dem unter anderem eine höhere Werbungskosten- und Fernpendlerpauschale gehört. Die Ausgaben sollen über neue Schulden im Ergänzungshaushalt 2022 finanziert werden.
RND/kd/tms/dpa