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Bundesregierung: Die meisten Hartz-IV-Empfänger sind ehrlich

Nur ein Bruchteil der Hartz-IV-Empfänger hat laut Bundesregierung falsche Angaben zu Einkünften und Vermögen gemacht.

Nur ein Bruchteil der Hartz-IV-Empfänger hat laut Bundesregierung falsche Angaben zu Einkünften und Vermögen gemacht.

München. Nur wenige Hartz-IV-Empfänger verschweigen einem Bericht zufolge Kapitaleinkünfte oder Vermögen und erschleichen sich so zu Unrecht Leistungen aus der staatlichen Grundsicherung. 2020 stellten die Jobcenter in lediglich 945 Fällen fest, dass sie zu viel Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ausgezahlt haben, weil das Vermögen des Leistungsempfängers zu hoch war, wie die „Süddeutsche Zeitung“ (Dienstag) unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Grünen im Bundestag berichtete.

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Verschwiegene Einnahmen aus Minijobs

In den meisten Fällen kam es demnach wegen verschwiegener Einnahmen aus Minijobs oder sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zu Überzahlungen. Insgesamt seien im vergangenen Jahr 680 Euro pro festgestelltem Missbrauchsfall zu viel ausgezahlt worden.

3.9 Millionen erwerbsfähige Hartz-IV-Empfänger

Beim automatisierten Datenaustausch zwischen den Jobcentern und anderen Behörden wie dem Bundeszentralamt für Steuern sei in 84.280 Fällen festgestellt worden, dass zu viel Geld ausgezahlt worden sei. Darunter seien der Antwort des Bundesarbeitsministeriums zufolge 78.382 Fälle gewesen, bei denen Einkommen aus einer bisher nicht bekannten geringfügigen oder versicherungspflichtigen Beschäftigung zu Überzahlung geführt hätten. Insgesamt werden den Angaben nach 3,9 Millionen Hartz-IV-Empfänger in der Statistik als „erwerbsfähig“ geführt.

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Insgesamt 57.3 Millionen Euro zu viel ausgezahlt

In 945 Fällen führten hingegen Kapitalerträge und Vermögen zu Überzahlungen - ein Anteil von lediglich 1,1 Prozent, wie es weiter hieß. Die Gesamtsumme der zu viel bezahlten Auszahlungen habe sich 2020 auf 57,3 Millionen Euro belaufen, pro Fall seien das 680 Euro.

Ein Leistungsmissbrauch liegt zum Beispiel vor, wenn Hartz-IV-Bezieher grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben über Nebeneinkommen oder Vermögen machen und dadurch höhere Leistungen kassieren können, als ihnen eigentlich zustehen. Geschieht dies mit Vorsatz, wird der Hartz-IV-Empfänger wegen Betrugs angezeigt.

Das Zerrbild vom vermögenden Hartz-IV-Empfänger hat nichts mit der Realität zu tun.

Sven Lehmann

sozialpolitischer Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion

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Der sozialpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Sven Lehmann, sagte der Zeitung, das „Zerrbild von vermögenden Hartz-IV-Empfängern“ habe nichts mit der Realität zu tun. Hier gehe es meist um Menschen, „die arbeiten und selbst Einkommen erwirtschaften wollen“. Wer sich aber etwas hinzuverdiene, „sollte belohnt und nicht bestraft werden“, betonte er.

rnd/epd

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