Bundesrat stimmt Ausweitung der Kinderkrankentage zu
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Der Bundesrat hat die Ausweitung der Kinderkrankentage beschlossen.
© Quelle: Bernd von Jutrczenka/dpa
Berlin. Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am Montag in einer Sondersitzung der Ausweitung der Kinderkrankentage abschließend zugestimmt. Eltern, die sich wegen coronabedingter Einschränkungen an Kitas und Schulen von der Arbeit freistellen lassen müssen, sollen dafür auch die sogenannten Kinderkrankentage einsetzen können.
Die Zahl der Krankentage pro Elternteil wird zudem von 10 auf 20 verdoppelt. Alleinerziehende erhalten 40 statt der üblichen 20 Tage.
Regelung soll Einkommensverluste mindern
Nach dem Bundesratsbeschluss kann das Gesetz nach Unterzeichnung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zügig in Kraft treten und soll rückwirkend zum 5. Januar gelten. Durch die Regelung müssen zumindest gesetzlich Krankenversicherte - für privat Versicherte gilt die Regelung nicht - nicht ganz so große Einkommensverluste hinnehmen.
Das Kinderkrankengeld beträgt 90 Prozent des Nettoverdienstes. Normalerweise zahlt es die gesetzliche Krankenkasse, wenn Eltern wegen der Pflege eines kranken unter 12-jährigen Kindes nicht arbeiten gehen können. Bei Kindern mit Behinderung gilt das über diese Altersgrenze hinaus.
RND/dpa