Paragraf 219a

Bundeskabinett beschließt Abschaffung des „Werbeverbots“ für Abtreibungen

Mit einem Transparent fordern Demonstrantinnen  die Abschaffung des Paragrafen 219a.

Mit einem Transparent fordern Demonstrantinnen die Abschaffung des Paragrafen 219a. Einen Gesetzentwurf zur Abschaffung hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen.

Berlin. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem der Paragraf 219a aus dem deutschen Strafgesetzbuch gestrichen werden soll. Der Paragraf stellt bislang Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. Darunter fallen jedoch auch sachliche Informationen etwa auf den Webseiten behandelnder Ärztinnen und Ärzte.

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Der Kabinettsbeschluss sei „der nächste Schritt zu einem gewaltigen Fortschritt“, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) am Mittwoch in Berlin. Insbesondere bedeute er einen Fortschritt für Frauen, die sich in der schwierigen Situation befänden, über einen Schwangerschaftsabbruch nachzudenken.

„In der heutigen Lebenswirklichkeit ist es so, dass Frauen Rat suchen, natürlich auch im Internet“, sagte Buschmann. Angesichts der schwierigen Suche nach verlässlichen Informationsquellen sei es eine „Absurdität des deutschen Rechtssystems“, dass ausgerechnet Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, keine sachlichen Informationen darüber veröffentlichen dürften.

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Kritisiert wurde der Gesetzentwurf aus der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. „Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ist falsch, unethisch und muss durch den Gesetzgeber verboten bleiben“, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Andrea Lindholz laut einer Mitteilung der Fraktion. Der Beschluss der Ampelkoalition sei „verfassungsrechtlich fragwürdig und ideologisch getrieben“. Niemals dürften bei diesem Thema Informationen und kommerzielle Interessen miteinander vermischt werden.

Solche Sorgen bezeichnete Buschmann als unbegründet. Es komme auch in Zukunft nicht zu Werbung für Abtreibungen „wie für Reisen oder andere Produkte“, sagte der Justizminister. „Schon das Standesrecht der Ärzte verbietet unangemessene, anstößige oder reißerische Werbung“, erklärte Buschmann.

Zudem würden in dem Gesetzentwurf weitere Vorkehrungen getroffen. Schwangerschaftsabbrüche sollen demnach in das Heilmittelwerbegesetz aufgenommen werden, in dem streng geregelt werde, wie sachliche Informationen zu erfolgen haben. Die strafrechtlichen Regelungen des Schwangerschaftsabbruches selbst will die Ampelkoalition nicht antasten. „Nach wie vor bleibt es bei dem gleichen Niveau an Schutz für das ungeborene Leben“, sagte Buschmann.

Durch die neue Regelung sollen auch alle Verurteilungen wegen „Werbung für den Schwangerschaftsabbruch“, die seit der Wiedervereinigung 1990 ergangen sind, aufgehoben und alle Ermittlungen deswegen eingestellt werden. In der Vergangenheit verurteilte Ärztinnen und Ärzte sollen „von dem ihnen anhaftenden Strafmakel befreit werden“, teilte das Bundesjustizministerium mit.

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