„Blauäugig“: Ziemiak kritisiert Baerbocks außenpolitische Positionen

Paul Ziemiak, CDU-Generalsekretär, kritisiert in einem Interview die Verteidigungspolitik der Grünen-Kanzlerkandidatin Baerbock.

Paul Ziemiak, CDU-Generalsekretär, kritisiert in einem Interview die Verteidigungspolitik der Grünen-Kanzlerkandidatin Baerbock.

Berlin. CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak hat Grünen-Chefin und Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock für ihre Positionen in der Verteidigungspolitik kritisiert. „Die neusten Einlassungen von Frau Baerbock etwa in der Außen- und Sicherheitspolitik machen mich fassungslos“, sagte CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak der „Neuen Zürcher Zeitung“. Gleichzeitig eine „klare Linie gegenüber Russland“ zu fordern und sich vom „Zwei-Prozent-Ziel der Nato zu verabschieden“ sei nicht nur „blauäugig“, sondern auch gefährlich für deutsche Sicherheitsinteressen, betonte Ziemiak und forderte von den Grünen, auf Distanz zur Linkspartei zu gehen.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Hauptstadt-Radar

Der RND-Newsletter aus dem Regierungsviertel mit dem 360-Grad-Blick auf die Politik im Superwahljahr. Immer dienstags, donnerstags und samstags.

Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu.

Auch der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Thorsten Frei, kritisierte grüne Positionen. Im Falle möglicher Koalitionsverhandlungen von Union und Grünen nach der Bundestagswahl im September warnte Frei vor programmatischen Unterschieden etwa beim Thema Migration. Seinen Worten nach läuft die von den Grünen geplante Reform beim Familiennachzug „auf eine Zuwanderung in unsere sozialen Sicherungssysteme hinaus“, schrieb Frei in einem Gastbeitrag in der „Welt“. „Mit CDU und CSU ist eine solche Zuwanderungspolitik nicht zu machen.“

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

In einem Entwurf zum Wahlprogramm fordern die Grünen unter anderem, dass auch Menschen mit subsidiärem Schutzstatus ihre Familien ohne die bisherigen Einschränkungen nachholen können und mit Geflüchteten gleichgestellt werden. Sogenannten subsidiären Schutz bekommen Betroffene hierzulande, wenn ihnen im Herkunftsland Folter, Todesstrafe oder eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit droht. Die Möglichkeit für Familiennachzug ist bei subsidiärem Schutz derzeit deutlich begrenzt.

RND/dpa

Mehr aus Politik

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken