Ermittlungen von Kriegsverbrechen: BKA setzt auf Zeugenaussagen von Geflüchteten
:format(webp)/cloudfront-eu-central-1.images.arcpublishing.com/madsack/LYE4DRFXC5DDVH5WWCJSXBJKR4.jpg)
Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), aufgenommen im Rahmen der Vorstellung des Aktionsplans Rechtsextremismus vor der Bundespressekonferenz in Berlin am 15.3.2022.
© Quelle: IMAGO/photothek
Bei der Ermittlung von Kriegsverbrechen in der Ukraine setzen deutsche Behörden auf Zeugenaussagen von Geflüchteten. „Die Geflüchteten sind für uns auch potenzielle Zeugen von Kriegsverbrechen: Ihre Aussagen können für die Strafverfolgung von immenser Bedeutung sein“, sagte der Chef des Bundeskriminalamts, Holger Münch, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Der Generalbundesanwalt habe bereits ein sogenanntes Strukturermittlungsverfahren eröffnet, um festzustellen, ob in der Ukraine Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen worden seien, und das BKA beauftragt, solchen Hinweisen nachzugehen, erläuterte Münch. „Auch deshalb ist es für uns entscheidend, an die Geflüchteten heranzutreten und ihnen zu vermitteln: Wenn Sie Kriegsverbrechen beobachtet haben und davon berichten wollen, nehmen wir das auf.“
Lesen Sie hier das ganze Interview mit BKA-Chef Holger Münch