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Kommentar

Ein Prozess gegen Höcke: wie jeder andere Verfassungsfeind

Hier im Erfurter Landtag, bald auch im Merseburger Amtsgericht: der Thüringer AfD-Fraktions- und Landeschef Björn Höcke.

Hier im Erfurter Landtag, bald auch im Merseburger Amtsgericht: der Thüringer AfD-Fraktions- und Landeschef Björn Höcke.

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Merseburg. Eine Prominentenbehandlung bekommt Björn Höcke nicht. Sein Verfahren wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wird wie bei jedem Wald-und-Wiesen-Rechtsextremen vor dem Amtsgericht geführt. Das ist bereits ein Zeichen: Es geht nicht um den AfD-Landesvorsitzenden, der 2024 thüringischer Ministerpräsident werden will. Es geht um die Sache - und darum, dass der Rechtsstaat auch bei Höckes Reden genau hinhört.

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Der frühere Geschichtslehrer hat es sich seit Jahren zur Masche gemacht, in seinen auf maximalen Effekt getrimmten Reden immer haarscharf entlang der Grenze zu erkennbar nationalsozialistischer Wortwahl zu balancieren. Angefangen von der „erinnerungspolitischen Wende um 180 Grad“ über seinen an Goebbels angelehnten Schaf-und-Wolf-Vergleich bis zu seiner jüngsten Aussage auf der Europawahlversammlung in Magdeburg: „Diese EU muss sterben, damit das wahre Europa leben kann“.

Es wird schwer, glaubwürdig nachzuweisen, dass Höcke den Satz nicht kannte

Mit der Verwendung der SA-Losung „Alles für Deutschland“ in einer Rede in Merseburg im Landtagswahlkampf von Sachsen-Anhalt 2021 ist Höcke abgestürzt. So harmlos der Satz zunächst einmal klingt, er war der Wahlspruch von Hitlers parteieigener Terrororganisation, die in den Straßenkampfjahren vor der Machtübernahme der Nazis 1933 eine Blutspur durchs Land zog – und danach als Teil des neuen Terrorstaats den gewaltsamen Kampf gegen Andersdenkende weiterführte.

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In der Vergangenheit wurden Rechtsextreme für die Verwendung des Slogans verurteilt – und auch Höcke wird Schwierigkeiten haben, glaubwürdig nachzuweisen, dass ausgerechnet er als Geschichtslehrer und oft erschreckend brillanter Rhetoriker um die Bedeutung des Satzes nichts wusste.

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Das Gericht darf sich nicht beirren lassen

Höckes Gefolgsleute werden den Prozess ins Lächerliche ziehen, seine Anhängern werden das Verfahren im beginnenden Landtagswahlkampf als politisches Manöver abtun. Das Gericht darf sich nicht beirren lassen. Es behandelt Höcke nicht anders als jeden anderen Verfassungsfeind.


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