Bei Ende von Corona-Notlage: Spahn hält Maßnahmen auf Landesebene für nötig

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Berlin. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hält es auch bei einem möglichen Auslaufen des bundesweiten Corona-Ausnahmezustands Ende November für „unbedingt erforderlich“, dass bestimmte Corona-Schutzmaßnahmen regional und auf Landesebene weiter angeordnet werden können. Das geht aus einem auf den 15. Oktober datierten Brief des Ministers an die Partei- und Fraktionschefs von SPD, Grünen und FDP hervor. „Bild“ hatte zuvor über das Schreiben berichtet. Es liegt auch der Deutschen Presse-Agentur vor.

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In dem mit Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) abgesprochenen Brief an die Spitzen der voraussichtlichen Ampel-Koalition weist Spahn auf zwei Möglichkeiten hin, wie dies rechtlich umgesetzt werden könnte. Entweder könnte Paragraf 28a des Infektionsschutzgesetzes, in dem die bekannten Corona-Maßnahmen aufgelistet werden, so geändert werden, dass die Maßnahmen nicht mehr an das Bestehen einer bundesweiten „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ geknüpft werden. Damit hätten die Landesregierungen freie Hand, ihre Corona-Verordnungen wie bisher regelmäßig fortzuschreiben.

Alternativ könnten die Bundesländer aber auch über ihre Landesparlamente die weitere Anwendbarkeit dieses Paragrafen und damit der Maßnahmen feststellen lassen - das wäre dann eine Art „epidemische Lage“ auf Landesebene, damit Masken, 3G oder andere Maßnahmen weiter angeordnet werden können. Diese Möglichkeit sieht das Infektionsschutzgesetz ausdrücklich vor.

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„Als Bundesminister für Gesundheit rege ich im Sinne der weiteren Pandemiebewältigung eine Verständigung auf das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit zwischen den Parteien an, die aktuell eine Regierungskoalition verhandeln“, heißt es in dem Schreiben. Spahn selbst hatte sich dafür ausgesprochen, den Corona-Ausnahmezustand auf Bundesebene über den 25. November hinaus nicht noch einmal zu verlängern.

RND/dpa

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