Begriff „Rasse“ wird wohl nicht aus dem Grundgesetz gestrichen

Das Wort Rasse wird wohl in dieser Legislaturperiode nicht mehr aus dem Grundgesetz gestrichen.

Das Wort Rasse wird wohl in dieser Legislaturperiode nicht mehr aus dem Grundgesetz gestrichen.

Berichten zufolge ist die Streichung des Begriffs „Rasse“ aus dem Grundgesetz in dieser Legislaturperiode vom Tisch. „Es gibt keinen Gesetzentwurf der Koalition zur Änderung des Grundgesetzes zum Thema Rasse, sodass eine kurzfristige Grundgesetzänderung nicht mehr zu erwarten ist“, sagte Ansgar Heveling, Justiziar der Unionsfraktion, der „Rheinischen Post“.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Wie Heveling weiter berichtet, werde es zwar eine Anhörung im Rechtsausschuss geben, jedoch keine Änderung.

Änderungen nur mit umfangreichen Überlegungen

Dem Bericht zufolge sei Hintergrund auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das Klimaschutzgesetz zu kippen. Jede Änderung öffne die Tür zu neuen Auslegungen der Verfassung, das habe diese jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gezeigt. Daher seien auch bei der Streichung des Begriffs „Rasse“ sehr umfangreiche Überlegungen notwendig, sagte Ansgar Heveling weiter.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Ursprünglich hatten sich schon Anfang März Innenminister Horst Seehofer und Justizministerin Christine Lambrecht darauf geeinigt, in Artikel 3 des Grundgesetzes, der Benachteiligung unter anderem aus Gründen des Geschlechts, der Herkunft oder der Religion verbietet, nicht mehr von Rasse zu sprechen, sondern von Diskriminierung aus „rassistischen Gründen“.

Bereits Mitte Mai zeichnete sich dann aber ab, dass die Änderung auf der Kippe stehen könnte.

RND/ag

Mehr aus Politik

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken