Begriff „Rasse“ im Grundgesetz: Habeck kritisiert Groko als kompromissunfähig

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Der Begriff „Rasse“ wird daraus vorerst nicht gestrichen.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Der Begriff „Rasse“ wird daraus vorerst nicht gestrichen.

Berlin. In der Debatte um die Streichung des Begriffs Rasse aus dem Grundgesetz hat Grünen-Chef Robert Habeck der großen Koalition aus SPD und Union mangelnde Kompromissbereitschaft vorgeworfen. „Dass die Koalition nun nicht mal in der Lage war, sich auf die Streichung eines fachlich falschen und abwertenden Begriffs im Grundgesetz zu verständigen, ist äußerst enttäuschend“, sagte Habeck dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

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„Es gibt keine menschlichen Rassen. Deshalb hatten wir vorgeschlagen, den Begriff im Grundgesetz zu streichen und stattdessen von rassistischer Benachteiligung zu sprechen. Wir wären aber auch offen für andere Formulierungen gewesen.“ Es habe eine Vielzahl von Anregungen auf dem Tisch gelegen.

Die Union hatte am Mittwoch erklärt, dass eine Grundgesetzänderung zur Streichung des Rasse-Begriffs in dieser Wahlperiode nicht mehr erfolgen wäre. Für eine Grundgesetzänderung ist in Bundestag und Bundesrat eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Die Regierungskoalition hätte also auch Stimmen aus der Opposition dafür gebraucht.

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Obwohl es innerhalb der schwarz-roten Bundesregierung Einvernehmen über eine alternative Formulierung zum Verbot von Diskriminierung von Menschen gegeben habe, komme es nun in dieser Legislaturperiode nicht mehr zur Korrektur, beklagte auch die rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Gespräch mit dem RND.

„Wir teilen das Anliegen, den Begriff ,Rasse‘ im Grundgesetz zu ersetzen – und bedauern, dass die Union das Vorhaben blockiert hat“, sagte Keul. Angemessener sei die Formulierung, dass „rassistische“ Diskriminierung oder Diskriminierung aus „rassistischen Gründen“ verboten sei. „Über diese letztgenannte Formulierung bestand sogar in der Bundesregierung Einvernehmen – nur hat die Union verhindert, dass ein Gesetzentwurf überhaupt beschlossen und eingebracht wird.“

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte dafür plädiert, den Begriff „Rasse“ durch eine neue Formulierung zum Schutz vor Rassismus zu ersetzen. Mit Innenminister Horst Seehofer (CSU) hatte sie sich danach auf die Änderung geeinigt, dass niemand aus „rassistischen Gründen“ benachteiligt werden dürfe.

In Artikel 3 Absatz 3 heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstimmung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden (...).“

Keul verwies auf einen Gesetzentwurf der Grünen. Darin werde gefordert, den Artikel 3, Absatz 3 durch eine Gewährleistungspflicht zu ergänzen. Diese laute: „Der Staat gewährleistet Schutz gegen jede gruppenbezogene Verletzung der gleichen Würde aller Menschen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

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CDU-Rechtspolitiker argumentiert gegen Änderung

Jan-Marco Luczak, rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, begründete das Nein seiner Fraktion so: „Eine bloße Streichung des Begriffs Rasse kommt nicht in Betracht, da dies den absoluten Diskriminierungsschutz vermindern würde.“ Das von Artikel 3 Absatz 3 verfolgte Ziel bleibe höchst aktuell, nämlich die Bekämpfung von Rassismus.

Die Väter und Mütter des Grundgesetzes hätten mit der Formulierung in bewusster Abgrenzung zum Rassenwahn der Nationalsozialisten ein Zeichen gegen rassistische Ausgrenzung und Hass setzen wollen, sagte Luczak. Dieser historische Bezug müsse erhalten bleiben. Der Begriff „rassistisch“ sei soziologisch aufgeladen und damit juristisch unscharf.

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