Umgang mit Geflüchteten

Bayerns Innenminister Herrmann kritisiert geplante Reform des Bleiberechts für Asylbewerber massiv

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU).

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU).

Berlin. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU), hat die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) geplante Reform des Bleiberechts für geduldete Asylbewerber massiv kritisiert.

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„Ich halte diesen Gesetzentwurf für gefährlich, weil er einen massiven Anreiz für weitere illegale Migration nach Deutschland schafft“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Deutschland ist schon jetzt Hauptziel irregulärer Migration. Wollen wir diese ‚Spitzenposition‘ tatsächlich weiter ausbauen?“, fragte Herrmann und fuhr fort: „Ich sage ganz klar: Nein. Während die meisten EU-Länder nach effektiven Mitteln zur Verringerung des Migrationsdrucks nach Europa suchen, schlägt die Bundesregierung den entgegengesetzten Weg ein und setzt Anreize für eine ungeordnete, ungesteuerte und kaum begrenzte Zuwanderung.“

Vorstoß führe „Asyslystem ad absurdum“

Die Pläne, Geduldeten über den „Chancenaufenthalt“ ein dauerhaftes Bleiberecht zuzugestehen, führten das bestehende Asylsystem ad absurdum, betonte der CSU-Politiker. „Künftig würde auch einem Ausländer ein Aufenthaltstitel erteilt, der jahrelang seine Mit­wirkung im Asylverfahren, etwa bei der Identitätsklärung, verweigert hat. Nach negativem Abschluss seines Verfahrens würde er dennoch wie ein anerkannter Flüchtling behandelt – obwohl ihm mangels Verfolgung oder Bedrohung im Herkunftsland kein Anspruch auf Schutz zusteht.“

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Das Chancenaufenthaltsrecht privilegiere damit aufgrund seiner großzügigen Voraus­setzungen Geduldete, die diese Chance nicht verdient hätten. Denn selbst diejenigen, die keinerlei Initiative gezeigt hätten, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren und ihren Lebensunterhalt selbst zu sichern, sollten unter die Regelung fallen.

„Ausländern, denen es gelingt, den Behörden jahrelang auf der Nase herumzutanzen, die Rechtsordnung zu missachten und die Mitwirkung etwa bei der Identitätsklärung zu verweigern, würden auch noch belohnt“, warnte Herrmann. Daraus folge unter anderem „eine erhebliche Belastung der Sozialsysteme“. Ähnlich hatte sich zuvor der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Alexander Throm (CDU), geäußert. Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) sagte dem RND: „Das geht zu weit. Denn es ist nicht an die notwendigen Voraussetzungen geknüpft. Das Vorhaben schafft zu starke Pull-Anreize. Deshalb ist das aus meiner Sicht nicht der richtige Weg.“

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Hartmann, widersprach der Kritik. „Die Union versucht wieder einmal, sich selbst von rechts zu überholen“, sagte er dem RND. „Weder setzt der neue Gesetzentwurf Anreize für unerlaubte Migration, noch führt dieser als ‚Pull-Faktor‘ überhaupt zu mehr Migration.“

Objektive Hindernisse

Ziel sei vielmehr die Beseitigung krasser Ungerechtigkeiten, die die Union in ihrer Regierungszeit entweder herbeigeführt oder deren Entstehen sie zumindest zugelassen habe, so Hartmann. Es gehe darum, Kettenduldungen abzuschaffen, also um Menschen, die seit Jahren und für weitere Jahre nicht in ihre ursprünglichen Herkunftsländer zurückkehren könnten, weil konkrete Abschiebehindernisse bestünden, und die sich in Deutschland gut integriert hätten. Sie wolle die Ampelkoalition von Unsicherheit befreien und ihnen eine Zukunft geben. Kritiker sollten die Gesetzentwürfe „besser einmal lesen, bevor sie sie populistisch kommentieren“, mahnte der SPD-Politiker.

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Faeser will abgelehnten, aber geduldeten Asylbewerbern unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit verschaffen, dauerhaft in Deutschland zu bleiben. Das geht aus dem Entwurf eines Gesetzes hervor, den das Ministerium zur Abstimmung an Länder und Verbände verschickt hat und noch vor der Sommerpause durchs Kabinett bringen will. Davon könnten schätzungsweise 100.000 Menschen profitieren, die nicht abgeschoben werden können, weil sie krank sind, ihnen in der Heimat Gewalt droht oder sie keine Papiere haben. Der Entwurf sieht neben dem einjährigen Aufenthaltsrecht für Geduldete unter anderem eine Verlängerung der Abschiebehaft für bestimmte Straftäter von drei Monaten auf maximal sechs Monate vor.

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