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Bundesregierung handelt „zu langsam“

Bartsch: Regierung muss Fragen zur Flüchtlingsaufnahme aus der Ukraine klären

Dietmar Bartsch, Co-Vorsitzender der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag, spricht zur Aktuellen Stunde „Lage in der Ukraine angesichts des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands“ in der Plenarsitzung im Deutschen Bundestag.

Dietmar Bartsch, Co-Vorsitzender der Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag, spricht zur Aktuellen Stunde „Lage in der Ukraine angesichts des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands“ in der Plenarsitzung im Deutschen Bundestag.

Linksfraktionschef Dietmar Bartsch hat die Entscheidung von Bund und Ländern kritisiert, zur Klärung der Kostenübernahme für die Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge erst einmal eine Arbeitsgruppe zu bilden. „Verteilung und Kosten müssen jetzt geklärt werden“, sagte Bartsch dem Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND). „In der Flüchtlingsfrage handelt die Bundesregierung zu langsam“, beklagte er.

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Es seien unhaltbare Zustände, dass Berlin mehr Menschen aufnehme als der Rest des Landes. „Wir brauchen einen bundesweiten Flüchtlingsplan“, sagte Bartsch. „Eine Arbeitsgruppe ist ein Verschiebebahnhof und dauert zu lange.“ Die Arbeitsgruppe von Bund und Ländern soll bis zum 7. April Vorschläge für die Lastenverteilung vorlegen.

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Vorwurf: SPD und Grüne machen, was FDP sagt

In Bezug auf die Beratungen über die Corona-Politik und den Protest aller Minister­präsidentinnen und ‑präsidenten gegen den vom Bund geplanten weitgehenden Wegfall der Schutzmaßnahmen sagte Bartsch, die Regierung von Kanzler Olaf Scholz verabschiede sich faktisch aus der gemeinsamen Pandemie­bekämpfung mit den Ländern. Scholz und Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) hätten in der Ampelkoalition nicht die Kraft, sich gegen die FDP durchzusetzen, die bereits im Wahlkampf Einschränkungen der Freiheitsrechte maßregelte.

„Die Ampel lässt sich von der FDP am Nasenring durch die Corona-Manege führen“, sagte Bartsch. Die Linksfraktion werde im Bundestag an diesem Freitag die entsprechenden Änderungen des Infektions­schutzgesetzes ablehnen.

Am Sonntag, 20. März, sollen alle tiefgreifenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie fallen. Zur Pandemie­kontrolle vorgesehen sind nach dem neuen Infektions­schutzgesetz noch wenige allgemeine Vorgaben zu Masken und Tests in Einrichtungen für gefährdete Gruppen. In Bussen und Bahnen soll weiterhin Maskenpflicht gelten können.

Für regionale „Hotspots“ sollen jedoch weitergehende Beschränkungen möglich sein, wenn das Landesparlament für diese eine besonders kritische Corona-Lage feststellt. Zahlreiche Länder wollen zunächst noch eine vorgesehene Übergangsfrist nutzen und aktuell geltende Schutzregeln bis zum 2. April aufrechterhalten.

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Über den neuen gesetzlichen Rahmen zum Infektions­schutzgesetz stimmt der Bundestag am Freitag ab.

mit dpa

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