„Zeitersparnis ist nicht zu erwarten"

Ex-Verwaltungsrichter Bartsch kritisiert Ampel-Plan für schnellere Asylverfahren: Ziel wird verfehlt

Wolfgang Bartsch, früherer Präsident des Verwaltungsgerichts Braunschweig, sitzt für ein Porträt in seinem Wohnzimmer. Der frühere Verwaltungsrichter kritisiert den Plan der Ampel-Koalition für schnellere Asylverfahren, er ist der Meinung, das Ziel würde verfehlt.

Wolfgang Bartsch, früherer Präsident des Verwaltungsgerichts Braunschweig, sitzt für ein Porträt in seinem Wohnzimmer. Der frühere Verwaltungsrichter kritisiert den Plan der Ampel-Koalition für schnellere Asylverfahren, er ist der Meinung, das Ziel würde verfehlt.

Berlin. Der frühere Verwaltungsrichter Wolfgang Bartsch hält die Pläne der Ampel-Koalition für eine Beschleunigung von Asylverfahren für unausgegoren.

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Vor allem die in ihrem Gesetzentwurf enthaltene Idee, Asylklageverfahren dadurch zu verkürzen, dass das Bundesverwaltungsgericht künftig Entscheidungen zu bestimmten Herkunftsländern und Gefährdungsgründen treffen dürfen soll, werde nicht den gewünschten Effekt haben. Das sagte der frühere Präsident des Verwaltungsgerichts Braunschweig der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Bisher steigt das Gericht in Leipzig nicht so tief in die Inhalte der Asylklagen ein. Die Koalitionäre erhoffen sich von der geplanten Regelung eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung.

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„Eine Zeitersparnis ist nicht zu erwarten“

Der Jurist warnte jedoch: „Wenn es dann eine Leitsatz-Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht gibt, etwa zur Situation der Kurden in Nordsyrien, kann der Kläger jederzeit sagen, diese Entscheidung sei veraltet, die Situation im Herkunftsland habe sich geändert. Eine Zeitersparnis ist daher nicht zu erwarten.“

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Kritisch sieht Bartsch auch die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), einen Asylbewerber per Videocall zu den Gründen für sein Schutzersuchen zu befragen. Er befürchtet: „Das wird nicht zu einer Beschleunigung führen, sondern zu Fehlentscheidungen. Denn eine vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre lässt sich per Video nicht herstellen, und ob jemand die Wahrheit sagt, findet man auch besser im direkten Kontakt heraus.“

Asylklageverfahren bei Verwaltungsgerichten dauern im Schnitt 26,6 Monate

Über den von SPD, Grünen und FDP vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren wird diese Woche erneut im Bundestag beraten. Der frühere Verwaltungsgerichtspräsident aus Braunschweig hatte den Mitgliedern des Innenausschusses in der vergangenen Woche geraten, künftig auch in Eilverfahren - in denen es meist um eine drohende Abschiebung geht - Beschwerden zuzulassen.

Und in Klageverfahren von allgemeiner Bedeutung sollten die Verwaltungsgerichte eine Berufung zulassen dürfen. Er sagte: „Die gegenwärtige Beschränkung von Rechtsmittelmöglichkeiten sollte der Verfahrensbeschleunigung dienen.“ Eingetreten sei aber das Gegenteil. „Sowohl in einstweiligen Rechtsschutzverfahren, als auch in Hauptsacheverfahren mangelt es an Leitentscheidungen der Obergerichte, an denen sich die Verwaltungsgerichte orientieren können.“

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Laut Bundesregierung dauern die Asylklageverfahren bei den Verwaltungsgerichten aktuell im Schnitt 26,6 Monate. Zum 31. Juli dieses Jahres waren laut Bundesinnenministerium bundesweit 135.603 erstinstanzliche Verfahren anhängig.

RND/dpa

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