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Arbeitsminister Heil legt Gesetzentwurf zur sachgrundlosen Befristung vor

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen einschränken.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen einschränken.

Berlin. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat einen Gesetzentwurf zur Einschränkung der sachgrundlosen Befristung vorgelegt, um die Häufigkeit und Dauer solcher Beschäftigungs­verhältnisse zu begrenzen. „Die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist künftig für die Dauer von 18 Monaten statt bislang zwei Jahren zulässig“, heißt es in dem Gesetzentwurf, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. Bis zu dieser Gesamtdauer soll die Befristung künftig nur noch einmal statt dreimal verlängert werden können, wird dort weiter ausgeführt.

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„Arbeitgeber, die in der Regel mehr als 75 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, dürfen maximal 2,5 Prozent ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sachgrundlos befristen“ lautet ein weiterer Kernpunkt des Gesetzentwurfs.

Mit Befristungen wird oft nur der Kündigungsschutz umgangen

„Es gibt zu viele willkürlich befristete Arbeitsverträge, die vor allem für junge Menschen große Unsicherheiten in der Lebensplanung bedeuten“, sagte Heil dem RND. Für Beschäftigte, vor allem Berufseinsteiger, bedeuteten sachgrundlose Befristungen Unsicherheit und oft weniger Einkommen, so der Minister. Viele Befristungen seien häufig nicht betrieblich notwendig, sondern nur Mittel zur Umgehung des Kündigungsschutzes, sagte Heil. „Im Koalitionsvertrag ist deshalb vereinbart, Befristungen deutlich zurückzudrängen. Das setze ich jetzt mit dem Gesetzentwurf um.“

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Es gibt zu viele willkürlich befristete Arbeitsverträge, die vor allem für junge Menschen große Unsicherheiten in der Lebensplanung bedeuten.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD)

Der Arbeitsminister betonte: „Sachgrundlose Befristungen sollen durch eine kürzere Dauer und eine klare Obergrenze pro Unternehmen wieder zu der Ausnahme werden, als die sie ursprünglich gedacht waren.“ Befristungen mit Sachgrund – zum Beispiel Elternzeitvertretungen oder Auftragsspitzen – sollten nicht mehr endlos gelten, setzte er hinzu. „Wir gehen also auch gegen endlose Kettenbefristungen vor“, sagte Heil.

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Maßnahmen gegen Kettenbefristungen

Um Kettenbefristungen zu vermeiden, sollen laut dem Gesetzentwurf befristete Arbeitsverträge bei demselben Arbeitgeber auf eine Höchstdauer von fünf Jahren begrenzt werden. Wenn Beschäftigte als Leiharbeiter im Unternehmen tätig waren, sollen nach den Plänen Heils bei ihnen diese Zeiten auf die Höchstdauer angerechnet werden. Die vorgeschlagenen Regelungen würden sowohl für den öffentlichen Dienst als auch die Privatwirtschaft gelten, so der Bundesarbeitsminister.

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Der Gesetzentwurf orientiert sich genau am Koalitionsvertrag. Das Thema wird darin so detailliert behandelt, weil es in den Koalitionsverhandlungen hochumstritten war. Die Eindämmung befristeter Arbeitsverträge war eine der Bedingungen, unter denen ein SPD-Sonderparteitag am Anfang 2018 überhaupt erst grünes Licht für die Aufnahme von Koalitions­verhand­lungen mit der Union gegeben hatte. Die Union hingegen fürchtete Überregulierungen.

Union zeigt Widerstand

In CDU und CSU hat sich in den vergangenen Monaten bereits abgezeichnet, dass es Widerstand dagegen geben würde, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Projekt noch umzusetzen. In der Unionsfraktion wurde argumentiert, in der Corona-Krise seien andere Probleme vordringlicher. Die Regelung sei im Koalitionsvertrag zwar detailliert ausgearbeitet, ihre Umsetzbarkeit unter Juristen aber umstritten, hieß es zudem.

Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Reiner Hoffmann, hatte auf der Jahrespressekonferenz seiner Organisation die Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass die große Koalition das Thema noch regeln werde. An dieser Stelle werde sich zeigen, ob die Union koalitionsvertragstreu sei.

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Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger warnte hingegen vor Kurzem vor einem Gesetz nach dem Muster des Koalitionsvertrags: „Die Unternehmen brauchen mehr Flexibilität und nicht weniger – insbesondere, da sich das wirtschaftliche Klima gerade deutlich verschlechtert.“ Wirtschaftsvertreter argumentieren, fehlende Flexibilität bei den Beschäftigungsverhältnissen trage auch zur Verfestigung von Arbeitslosigkeit bei.

Nach dem Willen des Bundesarbeitsministers soll das Gesetz zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.

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