Fünf Jahre Haft für 101‑Jährigen

Antisemitismusbeauftragter Klein begrüßt Urteil gegen ehemaligen KZ-Wachmann

Der Angeklagte kommt zur Urteilsverkündung ins Landgericht Neuruppin.

Der Angeklagte kommt zur Urteilsverkündung ins Landgericht Neuruppin.

Berlin. Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, hat das jüngste Urteil des Landgerichts Neuruppin gegen einen 101-jährigen ehemaligen Wachmann im Konzentra­tions­lager Sachsenhausen zu fünf Jahren Haft begrüßt. „Ich begrüße die Entscheidung des Landgerichts“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Das Urteil macht deutlich, dass Schuld keine Altersgrenze nach oben kennt.“

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Der Angeklagte habe vor rund 80 Jahren schwere Schuld auf sich geladen, fügte Klein hinzu und betonte: „Es ist kein Ruhmesblatt, weder für die DDR, in der der Angeklagte lebte, noch für die Bundesrepublik Deutschland, dass der ehemalige Wachmann so lange unbehelligt lebte und die Anklage erst so spät erfolgte.“

Beauftragter der Bundesregierung für jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus, Felix Klein.

Beauftragter der Bundesregierung für jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus, Felix Klein.

Dabei dankte der Antisemitismusbeauftragte besonders dem Rechtsanwalt Thomas Walther als einem Vertreter der Nebenklage, der über viele Jahre als Staatsanwalt bei der Zentralstelle für die Verfolgung von NS‑Verbrechen in Ludwigsburg tätig gewesen sei. „Durch seinen unermüdlichen Einsatz insbesondere im Fall Demjanjuk hat er eine Änderung der Recht­sprechung herbeigeführt“, sagte er. Nun gelte die Mitarbeit in einem Lager als Tat. Die vermeintlich kleinen Rädchen im Konzentrationslager hätten nämlich alle einen Beitrag zum Massenmord geleistet.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Dank an Nebenkläger

Walther habe ihm auch eine Begegnung mit dem heute 93‑jährigen Nebenkläger Emil Farkas vermittelt, der in seiner Jugend Häftling des Konzentrationslagers Sachsenhausen gewesen sei, so Klein weiter. „Ich war tief bewegt von seinen Worten und empfinde es als sehr wichtig, dass er die Möglichkeit hatte, vor einem Gericht von seiner Geschichte zu berichten. Herr Farkas erwähnte auch das Schicksal seiner Nichte Erika, die im Alter von einem Jahr nach Auschwitz deportiert und ermordet wurde. Gerade für die Überlebenden des Holocausts ist das heutige Urteil wichtig.“

Das Urteil gegen den ehemaligen Wachmann erging am Dienstagmorgen. Der Vorsitzende Richter Udo Lechtermann sagte: „Das Gericht ist zur Überzeugung gelangt, dass Sie entgegen Ihren gegenteiligen Beteuerungen rund drei Jahre lang in dem Konzentrationslager als Wachmann tätig waren.“ Damit habe der Angeklagte den Terror und die Mordmaschinerie der Nationalsozialisten mitgetragen. „Sie haben mit Ihrer Tätigkeit diese Massenvernichtung bereitwillig unterstützt.“

Verurteilter ohne Reue

Auch die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Gefängnis für den Mann gefordert. Walther plädierte auf eine mehrjährige Haftstrafe, die ein Maß von fünf Jahren nicht unterschreiten solle. Zwei weitere Nebenklagevertreter forderten einen Schuldspruch, ohne ein konkretes Strafmaß zu nennen. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige
News Bilder des Tages MOSCOW, RUSSIA - JUNE 22, 2022: Russias President Vladimir Putin front attends a flower-laying ceremony at the Tomb of the Unknown Soldier by the Kremlin Wall on Day of Remembrance and Sorrow marking 81 years since the start of the German invasion of the Soviet Union in World War II. Sergei Bobylev/TASS PUBLICATIONxINxGERxAUTxONLY TS1373D5

Ein russischer Staatsbankrott, der keiner ist

Erstmals seit 1918 kann Russland die Zinsen für Staatsanleihen nicht mehr zahlen – dabei ist mehr als ausreichend Geld in Putins Kasse. Sein Finanzminister spricht von einer Farce, weil Zahlungen durch Sanktionen unmöglich gemacht werden. Wie geht es jetzt weiter?

Der 101‑Jährige hatte in dem seit Oktober vergangenen Jahres laufenden Prozess bestritten, dass er in dem KZ tätig war, und angegeben, er habe in der fraglichen Zeit als Landarbeiter bei Pasewalk (Mecklenburg-Vorpommern) gearbeitet. Die Staatsanwaltschaft stützt sich bei ihrer Anklage aber auf Dokumente zu einem SS‑Wachmann mit dem Namen, Geburtsdatum und Geburtsort des Mannes sowie auf weitere Dokumente.

Laden Sie sich jetzt hier kostenfrei unsere neue RND-App für Android und iOS herunter

Mehr aus Politik

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken