Antisemitismusbeauftragter Klein begrüßt Urteil gegen ehemaligen KZ-Wachmann
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Der Angeklagte kommt zur Urteilsverkündung ins Landgericht Neuruppin.
© Quelle: Fabian Sommer/dpa
Berlin. Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, hat das jüngste Urteil des Landgerichts Neuruppin gegen einen 101-jährigen ehemaligen Wachmann im Konzentrationslager Sachsenhausen zu fünf Jahren Haft begrüßt. „Ich begrüße die Entscheidung des Landgerichts“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Das Urteil macht deutlich, dass Schuld keine Altersgrenze nach oben kennt.“
Der Angeklagte habe vor rund 80 Jahren schwere Schuld auf sich geladen, fügte Klein hinzu und betonte: „Es ist kein Ruhmesblatt, weder für die DDR, in der der Angeklagte lebte, noch für die Bundesrepublik Deutschland, dass der ehemalige Wachmann so lange unbehelligt lebte und die Anklage erst so spät erfolgte.“
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Beauftragter der Bundesregierung für jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus, Felix Klein.
© Quelle: Carsten Koall/dpa
Dabei dankte der Antisemitismusbeauftragte besonders dem Rechtsanwalt Thomas Walther als einem Vertreter der Nebenklage, der über viele Jahre als Staatsanwalt bei der Zentralstelle für die Verfolgung von NS‑Verbrechen in Ludwigsburg tätig gewesen sei. „Durch seinen unermüdlichen Einsatz insbesondere im Fall Demjanjuk hat er eine Änderung der Rechtsprechung herbeigeführt“, sagte er. Nun gelte die Mitarbeit in einem Lager als Tat. Die vermeintlich kleinen Rädchen im Konzentrationslager hätten nämlich alle einen Beitrag zum Massenmord geleistet.
Dank an Nebenkläger
Walther habe ihm auch eine Begegnung mit dem heute 93‑jährigen Nebenkläger Emil Farkas vermittelt, der in seiner Jugend Häftling des Konzentrationslagers Sachsenhausen gewesen sei, so Klein weiter. „Ich war tief bewegt von seinen Worten und empfinde es als sehr wichtig, dass er die Möglichkeit hatte, vor einem Gericht von seiner Geschichte zu berichten. Herr Farkas erwähnte auch das Schicksal seiner Nichte Erika, die im Alter von einem Jahr nach Auschwitz deportiert und ermordet wurde. Gerade für die Überlebenden des Holocausts ist das heutige Urteil wichtig.“
Das Urteil gegen den ehemaligen Wachmann erging am Dienstagmorgen. Der Vorsitzende Richter Udo Lechtermann sagte: „Das Gericht ist zur Überzeugung gelangt, dass Sie entgegen Ihren gegenteiligen Beteuerungen rund drei Jahre lang in dem Konzentrationslager als Wachmann tätig waren.“ Damit habe der Angeklagte den Terror und die Mordmaschinerie der Nationalsozialisten mitgetragen. „Sie haben mit Ihrer Tätigkeit diese Massenvernichtung bereitwillig unterstützt.“
Verurteilter ohne Reue
Auch die Staatsanwaltschaft hatte fünf Jahre Gefängnis für den Mann gefordert. Walther plädierte auf eine mehrjährige Haftstrafe, die ein Maß von fünf Jahren nicht unterschreiten solle. Zwei weitere Nebenklagevertreter forderten einen Schuldspruch, ohne ein konkretes Strafmaß zu nennen. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert.
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Der 101‑Jährige hatte in dem seit Oktober vergangenen Jahres laufenden Prozess bestritten, dass er in dem KZ tätig war, und angegeben, er habe in der fraglichen Zeit als Landarbeiter bei Pasewalk (Mecklenburg-Vorpommern) gearbeitet. Die Staatsanwaltschaft stützt sich bei ihrer Anklage aber auf Dokumente zu einem SS‑Wachmann mit dem Namen, Geburtsdatum und Geburtsort des Mannes sowie auf weitere Dokumente.
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