Schwangere Frauen

Zentralkomitee der deutschen Katholiken gegen Streichung von Paragraf 218

Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), nimmt an der Eröffnung des 102. Deutschen Katholikentags teil.

Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK).

Berlin. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hält nichts von aktuellen Erwägungen der Ampelkoalition, den Abtreibungsparagrafen 218 im Strafgesetzbuch zu streichen. Das machte eine Sprecherin gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) deutlich. Sie berief sich dabei auf Aussagen von ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp aus dem vorigen Sommer, die unverändert Gültigkeit hätten.

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„Das Schutzkonzept, das der Paragraf 218 rechtlich sichert, würdigt gleichzeitig das Lebensrecht des ungeborenen Kindes und die Frau im Schwangerschaftskonflikt“, sagte die Sprecherin dem RND. „Auf dieser Grundlage sorgt er dafür, dass Abbrüche unter bestimmten Voraussetzungen straffrei bleiben, obwohl sie rechtswidrig sind.“

Straffrei nach Beratung

Nach Ansicht Stetter-Karps sei die im Paragraf 218 vorgesehene Beratungspflicht „ein sehr guter Weg, Frauen in der Konfliktlage zu erreichen und ihnen Optionen aufzuzeigen, die ein Leben mit dem Kind ermöglichen“. Ebenso wichtig sei der ZdK-Präsidentin, dass die letzte Entscheidung bei der Frau liege. Auch dies sei mit der aktuellen Rechtslage gewährleistet.

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Die ZdK-Sprecherin betonte: „Eine Streichung des Paragraf 218 hält die Präsidentin von daher nicht für sinnvoll. Sie erinnert daran, wie hart umkämpft diese Regelung war.“ Der Paragraf sei ein „gelungener Kompromiss, der nicht leichtfertig aufgegeben werden darf“.

Kommission vor Ostern

SPD, Grüne und FDP hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Kommission einzusetzen, die unter anderem eine Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts prüfen soll. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erklärte nun am Freitag, das Gremium aus Juristen und Medizinern werde noch vor Ostern seine Arbeit aufnehmen.

Nach dem Paragrafen 218 sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland verboten, bleiben aber unter bestimmten Voraussetzungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei. Das ist der Fall, wenn das Leben der Mutter durch die Schwangerschaft gefährdet ist, das Kind durch eine Vergewaltigung entstanden ist oder die Frau eine Beratung durchläuft. Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte im vergangenen Jahr bereits das Werbeverbot für Abtreibungen abgeschafft.

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