Ärger über Punks

Punk-Protestcamp auf Sylt darf vorerst bleiben

Ein Gruppe Punks schlendert durch die Fußgängerzone von Westerland auf Sylt.

Ein Gruppe Punks schlendert durch die Fußgängerzone von Westerland auf Sylt.

Schleswig/Westerland. Die Auseinandersetzung um ein Protestcamp von Punks in Westerland auf Sylt geht weiter. Nachdem zum Wochenende eine Auflösung erwartet worden war, sorgt die Beschwerde gegen eine Gerichtsentscheidung für weiteren Aufschub. Der Kreis Nordfriesland habe zugesagt, bis zur Entscheidung in höherer Instanz nicht zu räumen, schrieb Sylts Bürgermeister Nikolas Häckel (parteilos) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

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Zuvor hatte das Verwaltungsgericht in Schleswig eine Auflösung für rechtmäßig erklärt. Die 3. Kammer hatte in einem Eilverfahren am Dienstag eine entsprechende Entscheidung des Kreises bestätigt. Häckel teilte mit, „die ehemaligen Demonstranten hatten zugesagt, das Camp freiwillig bis Samstagnacht geräumt zu haben.“

Nun habe er erfahren, „dass die ehemaligen Demonstranten Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts beim Oberverwaltungsgericht (OVG) eingereicht haben.“ Das OVG wolle wohl am Montag entscheiden. Laut früheren Angaben des Kreises und des Verwaltungsgerichts in Schleswig hat eine Beschwerde eigentlich keine aufschiebende Wirkung.

Häckel schrieb auf Facebook, es werde sich leider nicht an die Zusage gehalten. Das sei „bedauerlich und beschämend“. Er könne nur hoffen, dass das OVG die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt und die Räumung endlich losgehen kann. „Mein Vollstreckungshilfeersuchen liegt der Polizei vor und wird von mir bekräftigt, sobald die OVG-Entscheidung vorliegt. Diese den Rechtsstaat vorführende "never-ending-story" muss endlich beendet werden.“

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Das Verwaltungsgericht in Schleswig hatte die Auffassung der Versammlungsbehörde des Kreises geteilt, dass im Zusammenhang mit unzureichenden sanitären Verhältnissen im Camp und wegen der Gefahr einer rücksichtslosen Lärmbelastung für die Anlieger eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit eingetreten war. Damit ist es laut Verwaltungsgericht in Schleswig verhältnismäßig, eine Fortsetzung des Protestcamps über den 31. August hinaus zu unterbinden, erläuterte das Gericht in einer Mitteilung. Je länger eine Versammlung dauert, desto schwerer wiegen laut Gericht die von ihr verursachten Verletzungen der Rechte Dritter. Die Veranstaltung sei zwar unter den Schutz der Versammlungsfreiheit laut Grundgesetz gefallen. Aber der Schutz von länger andauernden Protestcamps sei nicht grenzenlos.

Die Protestierenden hätten sich auch nicht an die Vorgabe gehalten, Chemietoiletten vorzuhalten und zu benutzen. Vielmehr hätten sie ihre Notdurft auf umliegenden privaten und öffentlichen Flächen verrichtet. Es sei zu erheblichen Verschmutzungen und Geruchsbeeinträchtigungen der Anlieger durch menschliche und tierische Exkremente gekommen. Darüber hinaus habe es laut Polizei Ruhestörungen gegeben. Beamte seien beleidigt und auch mit Flaschen beworfen worden. Eine Polizistin sei verletzt worden.

RND/dpa

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