Wegen Corona-Quarantäne von Fünfjähriger: Eltern scheitern mit Klage auf Schadenersatz
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Das Landgericht Düsseldorf.
© Quelle: Marius Becker/dpa
Düsseldorf. Eltern aus Neuss haben keine Chance, Schadenersatz für die Corona-Quarantäne ihrer fünfjährigen Tochter zu bekommen. Das haben Richterinnen des Düsseldorfer Landgerichts der 36-jährigen Mutter am Mittwoch deutlich gemacht.
Bei dem Mädchen habe ein Ansteckungsverdacht bestanden. Daher sei die Quarantäne zu Recht vom Rhein-Kreis Neuss angeordnet worden, betonte die Vorsitzende Richterin. Dass die PCR-Tests schließlich negativ gewesen seien, spiele nach dem Infektionsschutzgesetz keine Rolle.
Außerdem hätten die Eltern nicht gegen die Stadt Neuss, sondern den Kreis klagen müssen, der die Maßnahmen verhängt habe. Die Eltern hatten für jeden Quarantänetag 250 Euro - insgesamt 7000 Euro - Schmerzensgeld gefordert. Das Urteil soll am 18. Mai verkündet werden.
Drei Mal musste die Tochter nach einem mutmaßlichen Kontakt zu einem coronapositiven Kita-Kind im Frühjahr 2021 in häusliche Quarantäne. Die Eltern hatten behauptet, ihr Kind habe während der 28 Tage schwere seelische Schäden erlitten. Dies schlossen sie aus Wutanfällen und Aggressivität des Mädchens. Ein Gutachten eines Psychiaters oder Psychologen konnten sie nicht vorweisen.
RND/dpa