Versuchter Mord: Urteil gegen Ku’damm-Raser rechtskräftig – Revision abgelehnt

Bei dem illegalen Rennen starb ein Mann. Das Bild zeigt die Zerstörung nach dem Unfall.

Bei dem illegalen Rennen starb ein Mann. Das Bild zeigt die Zerstörung nach dem Unfall.

Berlin. Am 2. März 2021 hatte das Landgericht Berlin den Ku‘damm-Raser Marvin N. zu 13 Jahren Haft wegen versuchten Mordes verurteilt. Das Urteil ist nun rechtskräftig, wie unter anderem der RBB mit Bezug auf einen entsprechenden Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) berichtet. Demnach habe der BGH schon am 19. Januar einstimmig entschieden, dass die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung als unbegründet verworfen wird.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Es war demnach bereits die dritte Entscheidung des BGH in diesem Fall. In zwei vorangegangenen Verfahren wurde der Raser wegen Mordes verurteilt, beide Urteile wurden vom BGH kassiert. Beim zweiten Beschuldigten, Hamdi H., hingegen wurde die Verurteilung wegen Mordes durch den BGH aufrechterhalten.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Tödliches Rennen auf dem Kurfürstendamm

Hamdi H. und Marvin N. hatten sich am 1. Februar 2016 auf dem Berliner Kurfürstendamm spontan mit bis zu 160 Stundenkilometern ein illegales Autorennen geliefert und dabei mehrere rote Ampeln überquert. Dabei raste Hamdi H. in einen unbeteiligten Jeep – der Fahrer, ein 69-jähriger Mann, starb sofort.

Die beiden Fahrer waren die Ersten, die in Deutschland wegen eines illegalen Autorennens mit tödlichen Folgen wegen Mordes verurteilt wurden. Im Oktober 2017 wurden illegale Autorennen als Straftat ins Strafgesetzbuch aufgenommen.

RND/hsc

Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken