Verfassungsbeschwerde im Fall Oury Jalloh erfolglos
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Rosen zum Gedenken an den in Gewahrsams des Polizeireviers in Dessau-Roßlau gestorbene Oury Jalloh.
© Quelle: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
Karlsruhe (dpa). Im Fall des Asylbewerbers Oury Jalloh, der 2005 in einer Polizeizelle verbrannt ist, hat das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde seines Bruders gegen das Einstellen der Ermittlungen nicht zur Entscheidung angenommen. Zwar stehe dem Mann ein Anspruch auf effektive Strafverfolgung zu, teilte das höchste deutsche Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit. Diesem trage der Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 22. Oktober 2019 jedoch hinreichend Rechnung. Dieses hatte die Einstellung bestätigt. (Az. 2 BvR 378/20)
Vor mehr als 18 Jahren war der aus Westafrika stammende Mann gefesselt auf einer Matratze liegend in der Zelle in Dessau in Sachsen-Anhalt gestorben. Die Todesumstände gelten auch nach zwei Landgerichtsprozessen als nicht aufgeklärt.
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