Todesschuss nach Maskenstreit an Tankstelle: Täter wird zu lebenslanger Haft verurteilt
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Polizisten sicherten die Tankstelle in Idar-Oberstein nach der Tat (Archivbild).
© Quelle: Christian Schulz/Foto Hosser/dpa
Bad Kreuznach. Im Prozess um den tödlichen Schuss auf einen Tankstellen-Mitarbeiter im Streit um die Corona-Maskenpflicht ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Bad Kreuznach wertete in seinem Urteil am Dienstag die Tat als Mord und folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Anders als von Staatsanwaltschaft und der Nebenklage gefordert, stellte die Schwurgerichtskammer aber keine besondere Schwere der Schuld fest. In diesem Fall wäre eine Haftentlassung des heute 50-Jährigen nach 15 Jahren im Gefängnis rechtlich zwar möglich gewesen, aber in der Praxis so gut wie ausgeschlossen.
Lebenslange Haftstrafe nach Tankstellenmord in Idar-Oberstein
Nach dem Mord an einem Tankstellenmitarbeiter im Rheinland wurde der Täter nun zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
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Die Verteidigung hatte den Tatvorwurf des Mordes zurückgewiesen. Die beiden Anwälte des Deutschen hatten auf Totschlag mit erheblich eingeschränkter Schuldfähigkeit des Angeklagten plädiert, der nach Schätzung eines Gutachters zum Zeitpunkt des Schusses rund zwei Promille Alkohol im Blut hatte. Die Tat am 18. September 2021 an einer Tankstelle im rheinland-pfälzischen Idar-Oberstein hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt.
Mutter des Opfers äußert sich zum Tankstellenmord: „Bringt mein Kind nie wieder zurück“
Wegen Mordes in einer Tankstelle in Idar-Oberstein muss der Angeklagte lebenslänglich ins Gefängnis. Nun meldet sich die Mutter des Opfers zu Wort.
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Die Frage nach der Täterschaft hatte bei der sechsmonatigen Verhandlung keine große Rolle gespielt, da sie von Anfang an unstrittig war. Der Angeklagte hatte gestanden, aus Wut darüber, dass der junge Kassierer ihm ohne Corona-Maske kein Bier verkaufen wollte, sich zu Hause eine Waffe geholt und bei einem erneuten Besuch in der Tankstelle abgedrückt zu haben. Zudem gab es Videoaufnahmen von der Tat.
Für den Revolver hatte er keinen Waffenschein. Deswegen wurde er auch wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilt. Die Mutter des 20 Jahre alten Opfers hatte als Nebenklägerin an dem Prozess teilgenommen.
RND/dpa