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Einschätzung von Anwälten

Nach vereiteltem Anschlag in Essen: Was droht dem 16-jährigen Tatverdächtigen?

Blick auf den Eingang des Don-Bosco-Gymnasiums, in dem am Freitag der Unterricht noch mal ausfällt, nachdem die Polizei gestern ein Attentat auf die Schule vereitelt hat. Der 16-jährige Schüler soll heute dem Haftrichter vorgeführt werden.

Blick auf den Eingang des Don-Bosco-Gymnasiums, in dem am Freitag der Unterricht noch mal ausfällt, nachdem die Polizei gestern ein Attentat auf die Schule vereitelt hat. Der 16-jährige Schüler soll heute dem Haftrichter vorgeführt werden.

Nach dem mutmaßlich vereitelten Bombenanschlag auf eine Essener Schule haben die Ermittler gegen den verdächtigen 16-jährigen Schüler Haftbefehl beantragt. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben. Das teilte die Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf am Freitag auf Anfrage mit. Der Gymnasiast wurde einem Haftrichter vorgeführt und in Untersuchungshaft geschickt.

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Die Polizei war bei ihm auf rechtsextreme Schriften und Materialien zum Bombenbau gestoßen. Sprengstoff und 16 Rohrkörper, einige präpariert mit Uhren und Nägeln, wurden sichergestellt, daneben noch ein selbst gebautes Gewehr und eine Armbrust mit Pfeilen. Gegen den Gymnasiasten sei der Haftbefehl auch wegen Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz sowie wegen der Vorbereitung einer Sprengstoff­explosion beantragt worden, hieß es am Freitag.

Doch was für eine Strafe erwartet den Jugendlichen, sollten sich die aktuellen Vorwürfe bewahrheiten? Dazu hat das RND zwei Rechtsexperten befragt.

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„Fünf bis sechs Jahre Jugendstrafe denkbar“

„Nach Jugendstrafrecht ist generell eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren möglich“, erläutert Tim Wullbrandt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Das gelte etwa auch für mehrfache Mörder. Dass der 16-Jährige, der einen Anschlag geplant haben soll, die Maximalstrafe bekommt, hält er daher für unwahrscheinlich. „Wenn sich alle Vorwürfe bewahrheiten und es wirklich eine konkrete Planung für einen Anschlag gibt, halte ich fünf bis sechs Jahre Jugendstrafe für denkbar“, sagt er über den Essener Schüler. An eine Bewährungsstrafe glaubt er nicht: „Wäre ich sein Verteidiger, würde ich ihm keine Hoffnung auf Bewährung machen“, sagt er ehrlich.

Zwar gehe es im Jugendstrafrecht im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht nicht in erster Linie darum, zu bestrafen, sondern um Erziehungs- und Entwicklungsmängel „wieder geradezubiegen“, wie Wullbrandt vereinfacht erklärt. Doch im Falle der Vorbereitung einer solchen Tat müsse es schon ein massives Entwicklungsdefizit geben, und da stelle sich dann beim Strafmaß auch die Frage, wie lange es brauche, den jungen Menschen wieder auf den richtigen Weg zu bringen.

Die Staatsanwaltschaft geht offensichtlich davon aus, dass es eine politische Tat werden sollte.

Rechtsanwalt Daniel Brunkhorst

Rechtsanwalt Daniel Brunkhorst aus Hannover sagt gegenüber dem RND: „Von Ermahnungen bis zu einer längeren Haftstrafe ist in dem Fall alles möglich. Wenn die Vorbereitung der Tat schon weit fortgeschritten war, steht sicherlich eine Jugendstrafe im Raum. Wenn sich herausstellt, dass es sich um einen gefestigten Rechtsradikalen handelt, den man gerade so stoppen konnte, sind sicherlich auch acht oder neun Jahre möglich.“ Sollte die Vorbereitung der Tat aber nicht genau nachweisbar sein, könne er sich auch eine Bewährungsstrafe vorstellen.

Zum Vorwurf der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat meint er: „Die Staats­anwalt­schaft geht offensichtlich davon aus, dass es eine politische Tat werden sollte.“ Das sei für ihn ein Hinweis darauf, dass die aufgefundenen Schriften oder eventuell auch die Auswertung von Smartphone oder Rechner sehr eindeutig seien. Beim Vorwurf des Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz komme es aus seiner Sicht darauf an, wie einsatzfähig die Waffen und der Sprengstoff seien und ob sie tatsächlich funktionierten. Das könne in der Regel nicht so schnell geprüft werden, wie es zum Haftbefehl komme.

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Wie lange dauert es, bis ein Urteil fallen kann?

Wullbrandt befürchtet währenddessen, dass es sich bis zu einem Urteil sehr lange hinziehen könne – wegen des Vorwurfes, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben. Denn das bedeute, dass es sich um ein Staatsschutzverfahren handele, und die dauerten oft lange. „Da will man dann die Hintergründe erfahren und wissen, ob Strukturen hinter der Tat stecken“, erklärt Wullbrandt.

Dass man als schuldunfähig eingestuft wird, dafür braucht es schon viel.

Tim Wullbrandt, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Bei dem 16-Jährigen gebe es aber auch Hinweise auf massive psychische Probleme und Suizidgedanken, hatte Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) am Donnerstag in einer Pressekonferenz berichtet. Welchen Einfluss könnte das haben? „Wenn er schuldunfähig wäre, würde er vermutlich in eine geschlossene Psychiatrie kommen“, meint Rechtsexperte Wullbrandt, hält das aber für schwer vorstellbar. „Dass man als schuldunfähig eingestuft wird, dafür braucht es schon viel.“ Brunkhorst geht davon aus, dass psychische Probleme und Suizidgedanken die Strafe aber unter gewissen Umständen mindern könnten.

mit dpa

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