Supreme Court lehnt Antrag von Todeskandidaten auf Hinrichtung durch Erschießung ab
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Der Antrag eines Todeskandidaten im US-Staat Missouri auf eine Hinrichtung durch Erschießung ist vom Obersten Gerichtshof abgelehnt worden. (Symbolbild)
© Quelle: Uncredited/South Carolina Depart
Der Antrag eines Todeskandidaten im US-Staat Missouri auf eine Hinrichtung durch Erschießung ist vom Obersten Gerichtshof abgelehnt worden. Der Mann, der seit 26 Jahren auf Vollstreckung der Todesstrafe wartet, hatte auf juristischem Weg versucht, die Hinrichtungsmethode zu ändern – ohne Erfolg.
Wie US-Medien berichten, sei der Grund für den Antrag des verurteilten Mörders dessen medizinische Vorgeschichte. Der 60-Jährige leidet aufgrund eines Gehirntumors an Epilepsie. Durch einen chirurgischen Eingriff in der Vergangenheit hat sein Gehirn zudem weitere Schäden erlitten.
Der Häftling vermutet, die Hinrichtung durch die Giftspritze würde ihm erhebliche Schmerzen bescheren. Laut seiner Argumentation sei dies mit der US-Verfassung nicht vereinbar, da diese grausame Strafen verbiete. Eine Vollstreckung der Todesstrafe durch Erschießen würde ihm seiner Ansicht nach Schmerzen ersparen.
Einige US-Staaten erlauben Hinrichtung durch Erschießung
Entgegen der Argumentation des Todeskandidaten sprachen sich die Richter im Supreme Court gegen eine Hinrichtung durch Erschießung aus. Berichten zufolge kritisierte die liberale Richterin Sonia Sotomayor die Entscheidung: Missouri stehe es nun frei, den Häftling auf eine Weise hinzurichten, bei der nach jetzigem Wissensstand davon ausgegangen werden müsse, dass sie aufgrund seines einzigartigen Gesundheitszustands einer Folter gleichkomme.
Die Giftspritze gilt in dem US-Staat als gängige Methode zur Vollstreckung der Todesstrafe. Da sich jedoch verschiedene Pharmaunternehmen gegen die Verwendung ihrer Stoffe für diese Zwecke aussprechen, wird die Hinrichtung durch die Giftspritze in vielen Staaten nicht mehr vollzogen. In einigen Bundesstaaten ist daher auch die Hinrichtung durch Erschießung erlaubt. Erst kürzlich führte South Carolina diese Methode ein. In Missouri ist Erschießung keine Methode der Hinrichtung.
Der inzwischen 60-Jährige hatte im Jahr 1994 bei einem Raubüberfall auf eine Tankstelle drei Menschen getötet, woraufhin er im Folgejahr zum Tode verurteilt wurde.
RND/liz