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Volle Schuldfähigkeit

Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft wegen Dreifachmordes

Der Angeklagte im Gerichtssaal.

Der Angeklagte im Gerichtssaal.

Kiel. Im Dreifachmord-Prozess gegen einen Zahnarzt aus Westensee (Kreis Rendsburg-Eckernförde) hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten gefordert. Zugleich beantragte Ankläger Achim Hackethal vor dem Kieler Schwurgericht, die besondere Schwere der Schuld des 48-Jährigen festzustellen.

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+++ Weitere Informationen zu dem Prozess bei den „Kieler Nachrichten“ +++

Nach Angaben eines Nebenklagevertreters sah es der Oberstaatsanwalt als erwiesen an, dass der Angeklagte am 19. Mai 2021 zunächst seine Frau und deren neuen Bekannten in Dänischenhagen erschoss und kurz darauf in Kiel einen gemeinsamen Bekannten des Ehepaares. Danach stellte er sich am Abend in Hamburg der Polizei mit einer der beiden Tatwaffen.

Als Mordmerkmale sieht die Staatsanwaltschaft Heimtücke und niedrige Beweggründe. Der Anklage zufolge wollte der 48-Jährige mit der Tat seine Ehefrau für die Trennung und ihren neuen Bekannten wegen der Beziehung zu ihr bestrafen. Den zweiten Mann erschoss der Zahnarzt demnach eine knappe halbe Stunde später in Kiel, weil er ihn für das Scheitern seiner Ehe verantwortlich gemacht habe.

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Plädoyers waren nicht-öffentlich

Die Plädoyers und das Schlusswort des Angeklagten wurden nicht-öffentlich gehalten, da zwei Zeuginnen über ihre Beziehungen zu dem Angeklagten teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt hatten. Für einen solchen Fall schreibt das Gerichtsverfassungsgesetz den Ausschluss der Öffentlichkeit vor, da in den Schlussvorträgen Details aus diesen Aussagen zur Sprache kommen könnten.

Würde auch das Gericht in seinem Urteil auf eine besondere Schwere der Schuld erkennen, wäre für den Angeklagten eine sonst bei lebenslanger Freiheitsstrafe übliche Strafaussetzung zur Bewährung nach fünfzehn Jahren unwahrscheinlich, selbst wenn die Täterprognose günstig wäre. Das Urteil wird für den 4. April (16.00 Uhr) erwartet.

50 Schüsse aus einer Maschinenpistole

Laut Anklage schoss der 48-Jährige etwa 50 Mal aus einer Maschinenpistole auf seine Ehefrau und deren Bekannten, als der Mann die 43-jährige Mutter von vier minderjährigen Kindern in der Eingangstür seiner Doppelhaushälfte begrüßte. Der Angeklagte wechselte dabei sogar das Magazin und schoss weiter. Das dritte Opfer wurde von fünf Schüssen im Gesicht getroffen. Auch der 52-Jährige Familienvater verblutete am Tatort.

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Das Gericht hatte am zehnten Verhandlungstag zuvor mehrere Anträge der Verteidigung unter anderem auf ein neues psychiatrisches Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten zurückgewiesen. Auch den Befangenheitsantrag des Angeklagten gegen den Gutachter lehnte die Kammer ab. Die Voraussetzungen dafür seien nicht gegeben, sagte der Vorsitzende Richter Jörg Brommann. Gutachter Thomas Bachmann hatte den Angeklagten als voll schuldfähig bezeichnet.

RND/dpa

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