Lebensgefährte ebenfalls verurteilt

Über sieben Jahre Haft für Mutter nach Missbrauch eigener Tochter

Schwerin: Das Gebäude des Landgerichts in Schwerin

Das Gebäude des Landgerichts in Schwerin.

Schwerin. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs ihrer eigenen Tochter ist eine 31-jährige Frau am Dienstag in Schwerin zu sieben Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Gegen den mitangeklagten 44-jährigen Freund der Frau verhängte das Landgericht eine Haftstrafe von sieben Jahren.

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Beide hatten gestanden, die Tochter der Frau immer wieder zum Sex gezwungen zu haben. In einigen der acht vor Gericht verhandelten Fälle vergingen sich die Angeklagten gemeinsam an dem Mädchen. Es war zu Beginn ihres Martyriums im Juli 2020 zehn Jahre alt.

Das Mädchen hatte sich einer Verwandten anvertraut

Die Mutter wurde neben dem Missbrauch auch wegen grober Verletzung ihrer Fürsorgepflicht verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen in Höhe von jeweils sieben Jahren und fünf Monaten beantragt, die Verteidiger von je sechseinhalb Jahren.

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Dem Urteil ging eine Verständigung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu Beginn des Prozesses voraus. Ziel war, dass die Angeklagten Geständnisse ablegen und so dem Kind eine Zeugenaussage vor Gericht ersparen.

Die Angeklagten waren im Januar dieses Jahres festgenommen worden. Das Mädchen hatte sich einer Verwandten anvertraut, die zur Polizei ging. Damit ging das Martyrium des Kindes zu Ende. Der Vorsitzende Richter warf der Mutter vor, Verrat an ihrer Tochter begangen zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

RND/dpa

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