Schwangere 16-Jährige darf gegen den Willen der Mutter abtreiben
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Eine 16-Jährige darf ohne die Zustimmung der Eltern ihre Schwangerschaft abbrechen.
© Quelle: Mascha Brichta/dpa-tmn
Eine Minderjährige erfährt, dass sie schwanger ist, möchte das Kind aber nicht bekommen. Die 16-Jährige informierte sich also über Möglichkeiten eines Abbruchs und suchte eine Beratungsstelle auf, berichtet die „taz“. Ein Pflichttermin, bevor in Deutschland eine Abtreibung durchgeführt werden darf.
Die katholische Mutter der Minderjährigen ist jedoch strikt gegen die Abtreibung, der getrennt lebende Vater war einverstanden. Grundsätzlich ist in Deutschland nicht geregelt, ob die Sorgeberechtigten einem Abbruch bei einer Minderjährigen zustimmen müssen.
Jugendliche regt Gerichtsverfahren an
Nachdem ein Vermittlungsversuch des Jugendamtes gescheitert war, hatte die junge Frau selbst ein Gerichtsverfahren zur „Abwendung einer Gefährdung des Kindeswohls“ – in dem Fall ihr eigenen Kindes – angeregt, heißt es weiter. Nach einer Abwendung in der ersten Instanz ging die junge Frau einen Schritt weiter und legte Einspruch ein. Ihrem Argument nach habe sie selbst die nötige Einsicht und Entscheidungskompetenz, sodass eine Entscheidung der Eltern nicht erforderlich sei.
Ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm aus dem Jahr 1998 besagt allerdings, dass eine Minderjährige bis zur Volljährigkeit keine rechtswillige Einwilligung zu einer Heilbehandlung und noch weniger zu einem rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch erteilen könne, heißt es. Es sei nicht tragbar, Minderjährigen eine solche Entscheidung aufzuerlegen.
Selbstbestimmungsrecht von Minderjährigen ist geschützt
Dahingegen geht die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe davon aus, dass Minderjährige diese Entscheidung grundsätzlich selbst treffen können, sofern sie die Bedeutung und Tragweite des ärztlichen Eingriffs verstehen würden. Das Selbstbestimmungsrecht von Minderjährigen sei von der Verfassung geschützt, sodass mit zunehmender Reife das elterliche Erziehungsrecht zurücktreten müsse, heißt es weiter.
Das Gericht folgte dem: Die Minderjährige wurde für einwilligungsfähig erklärt. Demnach könne sie ohne die Zustimmung der Eltern über die Abtreibung entscheiden. Ihr Anwalt Oliver Tolmein spricht gegenüber der „taz“ von einem „Ausdruck des modernen Medizinrechts“. Die 16-Jährige soll die Schwangerschaft inzwischen beendet haben.
RND/ce