Über 2300 Euro Gebühr für aufbewahrtes Nummernschild: Eifeler Autofahrer wehrt sich vor Gericht
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Unbedruckte Kennzeichen (Symbolbild).
© Quelle: David Ebener/dpa
Rheinland-Pfalz. Das Verwaltungsgericht Trier verhandelte in der vergangenen Woche einen ungewöhnlichen Fall: Ein Eifeler Aufofahrer soll 2333 Euro Strafe an das Land Rheinland-Pfalz zahlen – jedoch nicht für einen Verkehrsverstoß, sondern für die bloße Aufbewahrung eines Nummernschildes. Das berichtet die Trierer Tageszeitung „Trierischer Volksfreund“.
Was war passiert? Vor zwei Jahren habe der 44-jährige Autofahrer mit seinem Fahrzeug vor einer Post in Gerolstein geparkt. Einer Polizeistreife sei dort zunächst das hintere Kennzeichen des Mannes aufgefallen. Das blaue Feld mit dem EU-Emblem sei mit einer schwarzen Folie überklebt gewesen, berichtet der Autofahrer der Tageszeitung. Diese Kennzeichensticker sind beliebt in der Tuningszene, verstoßen jedoch eindeutig gegen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
Vorne am Fahrzeug gestaltete sich die Lage noch etwas schwieriger: Auf diesem Kennzeichen habe zudem noch die Zulassungsplakette gefehlt. „Das alte Kennzeichen war nach einem Unfall verbeult“, erzählte der 44-Jährige der Zeitung. Deshalb habe er ein Neues montiert. Dieses sei jedoch kleiner gewesen als das Original. Die Plakette habe darum keinen Platz mehr darauf gefunden. „Aus dem Grund lag das alte Nummernschild auch noch im Kofferraum“, so der Eifeler Autofahrer.
Den „Nachweis“ im Kofferraum hätten die Beamten jedoch bei ihrer Kontrolle nicht akzeptieren wollen. Schließlich gehört das Nummernschild vorne an den Wagen. Die Lage geriet laut dem 44-Jährigen etwas aus dem Ruder. Das Ende vom Lied: Die Polizei habe das neue Schild ohne Wappen beschlagnahmt.
Erfolglos Widerspruch eingelegt
Das Bußgeld über 90 Euro wegen der fehlerhaften Nummernschilder habe der Eifeler LKW-Fahrer anstandslos überwiesen. Ein knappes Jahr später folgte jedoch der besagte zweite Bescheid: diesmal über 2333 Euro. Wofür? Für die Aufbewahrung des beschlagnahmten Nummernschildes. Von Aufbewahrung sei jedoch nie die Rede gewesen, behauptet der Eifeler. „Der Polizist hat gesagt, das Schild wird vernichtet.“
Das Land behaupte indes, den Mann angeschrieben und über die Aufbewahrungsgebühr von 7 Euro pro Tag informiert zu haben, so die Tageszeitung. Das Schreiben habe der 44-Jährige laut eigener Aussage nie erhalten. Erfolglos habe er Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Jetzt zog er vor das Trierer Verwaltungsgericht.
Die Richterin scheint das Unverständnis des Mannes teilweise nachvollziehen zu können. Denn sie habe einen Kompromiss vorgeschlagen. Auf den habe sich laut dem Autofahrer jedoch keine der beiden Parteien einlassen wollen. Daher dürfte der Streit um das Schild noch nicht beendet sein.
RND/lin
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