Prozess um tödlichen SUV-Unfall: Autofahrten entgegen ärztlichem Rat
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Im Prozess um einen SUV-Unfall mit vier Toten in Berlin-Mitte hat sich der Angeklagte zu ärztlichen Hinweisen im Vorfeld des Unglücks geäußert.
© Quelle: Paul Zinken/dpa
Berlin. Im Prozess um einen SUV-Unfall mit vier Toten in Berlin-Mitte hat sich der Angeklagte zu ärztlichen Hinweisen im Vorfeld des Unglücks geäußert. Nach einem epileptischen Anfall rund sechs Monate vor dem Unfall habe ihm ein Arzt erklärt, dass er drei Monate lang kein Fahrzeug führen solle, sagte der 44-Jährige am Montag vor dem Landgericht der Hauptstadt. Die ersten vier Wochen habe er sich strikt daran gehalten. Nachdem dann bei Untersuchungen „keinerlei Auffälligkeiten“ festgestellt worden seien, sei er „gelegentlich kürzere Strecken gefahren“. Aus seiner Sicht sei es „eine Empfehlung, kein gesetzliches Verbot“ gewesen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem angeklagten Unternehmer vor, das schwere Auto gefahren zu haben, obwohl bei ihm eine strukturelle Epilepsie bestanden habe und eine Gehirnoperation erst etwa einen Monat zurücklag. Er habe erkennen können, dass er gesundheitlich nicht in der Lage gewesen sei, das Fahrzeug sicher zu führen. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs. Der Fall hatte bundesweit für Empörung gesorgt.
Dreijähriger Junge unter den Opfern
Am 6. September 2019 war das Auto über die Gegenfahrbahn hinweg von der Invalidenstraße in der Innenstadt abgekommen. Grund soll ein epileptischer Anfall des Fahrers gewesen sein. Der Wagen rammte eine Ampel, tötete die vier Menschen auf dem Gehweg und durchbrach einen Bauzaun. Unter den Opfern war auch ein dreijähriger Junge.
Im Mai 2019 habe er den ersten epileptischen Anfall erlitten, so der Angeklagte. Es sei im Schlaf geschehen. Seine Frau habe den Notarzt gerufen. Er habe ein Medikament erhalten und sei davon ausgegangen, dass dadurch ein erneuter Anfall verhindert wird. „Ich dachte auch, wenn es am Tage passiert, merkt man es und hat es unter Kontrolle“, schilderte der Angeklagte.
Der Unternehmer sagte weiter, Anfang August 2019 sei in einer Klinik in der Schweiz ein minimalinvasiver Eingriff wegen eines kleinen Tumors in seinem Kopf erfolgt. Danach sei ihm geraten worden, für die nächsten vier Wochen nicht Auto zu fahren. Dass nach dieser Zeit seine Fahrtauglichkeit neurologisch begutachtet werden müsste, sei nach seiner Erinnerung nicht thematisiert worden. Es sei ihm gesundheitlich gut gegangen. Zudem habe er weiterhin das Medikament eingenommen. Der Prozess wird am 3. November fortgesetzt.
RND/dpa