Bußgeldbescheide von je 178,50 Euro

Freispruch für Rentner wegen Nicht-Bezahlens eines Corona-Bußgeldes

Ein Rentnerehepaar sitzt vor Prozessbeginn im Gerichtssaal. Das Paar muss sich wegen Nicht-Bezahlens eines Corona-Bußgeldbescheides vor dem Amtsgericht Hamburg verantworten. Die 87 Jahre alte Rentnerin musste im Juni 2021 dringend die Toilette in einer Bäckerei aufsuchen. Dabei soll das Rentnerehepaar das Corona-Kontaktformular nicht vollständig ausgefüllt haben.

Ein Rentnerehepaar sitzt vor Prozessbeginn im Gerichtssaal. Das Paar muss sich wegen Nicht-Bezahlens eines Corona-Bußgeldbescheides vor dem Amtsgericht Hamburg verantworten. Die 87 Jahre alte Rentnerin musste im Juni 2021 dringend die Toilette in einer Bäckerei aufsuchen. Dabei soll das Rentnerehepaar das Corona-Kontaktformular nicht vollständig ausgefüllt haben.

Hamburg. Kleiner Zettel mit großer Wirkung: Weil sie ein Corona-Kontaktformular nicht vollständig ausgefüllt hatten, sollte ein Rentnerehepaar aus Hamburg ein hohes Bußgeld zahlen. Doch ein Richter am Amtsgericht sprach den 86-jährigen Ehemann am Dienstag frei. Das Verfahren gegen seine 87-jährige Ehefrau, die im Rollstuhl sitzt und an Demenz leidet, soll wegen ihres Gesundheitszustandes eingestellt werden. Dem muss die Staatsanwaltschaft aber noch zustimmen. „Ich kann nicht feststellen, dass sie sich schuldhaft verhalten haben“, sagte der Richter. Der Gesetzgeber habe nicht festgelegt, wann das Kontaktformular auszufüllen sei.

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Die beiden sind Stammgäste in einer Bäckerei in Hamburg-Harburg. Im Juni 2021 musste die Rentnerin dringend die Toilette der Bäckerei aufsuchen. Daher vergaß ihr Mann diesmal, das Corona-Kontaktformular auszufüllen. Das übernahm eine Verkäuferin für die beiden, die jedoch nur den Namen der Rentner eintrug und nicht die vollständige Adresse. Ein Kontrolleur akzeptierte das Formular nicht und erließ Bußgeldbescheide von jeweils 178,50 Euro. Dagegen hatten die beiden Einspruch eingelegt. „Ich muss ehrlich sagen, gerechnet habe ich nicht damit“, sagte der Rentner nach der Verhandlung erleichtert. „Aber der Richter war gut. Da konnte man nicht meckern.“

RND/dpa

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