Razzia bei 13-Jährigen

Polizei findet Sprengstoff bei Kindern – offenbar schwere Straftat geplant

Polizeifahrzeuge mit Blaulicht. (Symbolbild)

Polizeifahrzeuge mit Blaulicht. (Symbolbild)

Neustadt an der Waldnaab. Bei Wohnungsdurchsuchungen in der Oberpfalz (Bayern) hat die Polizei bei Kindern Sprengstoff und weitere verbotene Gegenstände gefunden. Zwei 13-Jährige seien in Zusammenhang mit dem Einsatz in eine psychiatrische Fachklinik eingewiesen worden, teilte die Polizei am Montag mit. Es bestehe der Verdacht, dass die Kinder eine schwere Straftat planten.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Nach dpa-Informationen soll es bereits einen konkreten Ort für eine Straftat gegeben haben, bei deren Umsetzung mehrere Menschen gefährdet gewesen wären.

Anlass für die Durchsuchung im Landkreis Neustadt an der Waldnaab seien Nachrichten in sozialen Netzwerken gewesen. Aus denen hätten sich Anhaltspunkte ergeben, dass zwei strafunmündige Kinder möglicherweise im Besitz verbotener Gegenstände seien und Straftaten planen könnten.

Selbstgebaute Sprengkörper, Softair-Waffen, Handys und Computer sichergestellt

Bei einem Einsatz in drei Wohnungen stellten Beamte Gegenstände sicher, bei denen es sich um selbstgebaute Sprengkörper oder Attrappen handeln könnte, hieß es. Auch Softair-Waffen, Handys und Computer seien sichergestellt worden.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Der Sprengstoff habe sich ersten Erkenntnissen nach im Besitz eines Angehörigen befunden. Inwieweit bei diesem sprengstoffrechtliche Verstöße vorliegen, müsse noch geklärt werden. Es habe zunächst keine Anhaltspunkte gegeben, dass der Angehörige in die Pläne der minderjährigen Kinder involviert gewesen sei.

Die sprengstoffverdächtigen Gegenstände wurden den Angaben nach von Spezialisten des Bayerischen Landeskriminalamtes in der Nähe des Fundortes kontrolliert gesprengt. Die näheren Umstände der im Raum stehenden Straftaten müssten noch ermittelt werden.

RND/dpa

Mehr aus Panorama

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Verwandte Themen

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken