Entführung und Mord

Bekanntester Gangster Hollands: „Die Nase“ bleibt lebenslang in Haft

Eine Gerichtsskizze von Willem Holleeder: Er ist unter anderem für mehrere Auftragsmorde verurteilt worden.

Eine Gerichtsskizze von Willem Holleeder: Er ist unter anderem für mehrere Auftragsmorde verurteilt worden.

Amsterdam. Einer der berüchtigtsten Verbrecher der Niederlande ist erneut zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Berufungsgericht verhängte am Freitag in Amsterdam die Höchststrafe gegen den einstigen Entführer von Bierbrauer Heineken, Willem Holleeder (64). Bereits 2019 war er in erster Instanz zu lebenslanger Haft verurteilt worden für fünf Auftragsmorde und einen Fall von Totschlag von 2003 bis 2006.

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Der Amsterdamer hatte Konkurrenten der Unterwelt ermorden lassen und war von Zeugen schwer belastet worden, vor allem von seinen beiden Schwestern Astrid und Sonja. Sie hatten Jahre lang Gespräche mit ihm heimlich aufgezeichnet und die Bänder der Staatsanwaltschaft übergeben. Astrid Holleeder hatte darüber internationale Bestseller geschrieben.

Sander Janssen, Anwalt des Angeklagten, im Justizkomplex Schiphol.

Sander Janssen, Anwalt des Angeklagten, im Justizkomplex Schiphol.

Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert und darauf verwiesen, dass es keine direkten Beweise gebe. Doch für die Richter war die Beweislage klar. Holleeder habe „gewissenlos über Leben und Tod entschieden“ aus Geld- und Machtgier.

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Mehr als 35 Jahre lang war Holleeder die herrschende Figur im organisierten Verbrechen. 1983 hatte er den Biermagnaten Freddy Heineken entführt, darüber waren sogar Hollywood-Filme gedreht worden. Nach der verbüßten Haftstrafe wegen der Heineken-Entführung baute er sich mit einem Teil des Lösegeldes ein Imperium auf: Erpressung, Prostitution, Glücksspiel.

Berühmten Reporter Peter R. de Vries bedroht

Holleeder war zuvor auch wegen der Bedrohung des Kriminal-Reporters Peter R. de Vries verurteilt worden. Dieser war im vergangenen Jahr vermutlich im Auftrag einer Drogenbande erschossen worden.

Der Mann, der wegen seines großen Riechorgans auch „die Nase“ genannt wird, kann nun noch das höchste Gericht anrufen und Revision beantragen. Eine lebenslange Haftstrafe dauert in den Niederlanden mindestens 25 Jahre.

RND/dpa

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