19 Schüsse und 4 Verletzte

Nach Schießerei in Duisburg: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen 49 Beschuldigte

Gut zwei Monate nach der Schießerei zwischen Rockern und Clanmitgliedern in Duisburg mit mehreren Verletzten werden neue Details bekannt: So ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen derzeit 49 Beschuldigte, die in ihren Vorstrafenregistern auf insgesamt 146 Einträge kommen.

Gut zwei Monate nach der Schießerei zwischen Rockern und Clanmitgliedern in Duisburg mit mehreren Verletzten werden neue Details bekannt: So ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen derzeit 49 Beschuldigte, die in ihren Vorstrafenregistern auf insgesamt 146 Einträge kommen.

Duisburg. Gut zweieinhalb Monate nach der Schießerei zwischen Rockern der Hells Angels und Mitgliedern eines türkisch-libanesischen Clans in Duisburg sind neue Details bekannt geworden. Wie aus einer Antwort der NRW-Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Landtag am Mittwoch hervorgeht, ermittelt die Staatsanwaltschaft Duisburg nach der Schießerei am Altmarkt in Duisburg-Hamborn vom 4. Mai 2022 derzeit gegen insgesamt 49 Beschuldigte – insbesondere wegen versuchten Mordes, schweren Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Verstößen gegen das Waffengesetz.

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An der Eskalation in Duisburg seien bis zu 100 Personen beteiligt gewesen. Nach Polizeiangaben wurde mindestens 19 Mal geschossen, wodurch vier Menschen verletzt wurden. 15 am Tattag festgenommene Männer seien tags darauf wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Die Angaben beruhen auf einem Bericht der Leitenden Duisburger Oberstaatsanwältin an das Justiz- und Innenministerium in Nordrhein-Westfalen.

Schwer kriminell einzustufendes Rocker- und Clanmilieu

Alle Beteiligten stammten „aus dem als organisiert und schwer kriminell einzustufenden Rocker- und Clanmilieu“, die sich in zwei Gruppen „in aggressiver Grundhaltung“ auf dem Hamborner Altmarkt gegenüber standen. Das Treffen sei dann in körperliche Auseinandersetzungen zwischen den Rivalen eskaliert.

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Die genaue Rekonstruktion des Tathergangs, die Identifizierung weiterer Personen, sowohl Beschuldigter als auch Zeugen, sowie die Hintergründe des Tatgeschehens seien noch Gegenstand der laufenden umfangreichen Ermittlungen.

RND/dpa

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