Nach Amokfahrt in Trier: Gefängnispsychologin berichtet über angeklagten Fahrer
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Im Prozess um die tödliche Amokfahrt in Trier hat eine Gefängnispsychologin den Angeklagten als „misstrauischen und argwöhnischen Mann“ beschrieben.
© Quelle: Harald Tittel/dpa
Trier. Im Prozess um die tödliche Amokfahrt in Trier hat eine Gefängnispsychologin den Angeklagten als „misstrauischen und argwöhnischen Mann“ beschrieben. „Er glaubt, dass oft Dinge getan werden, um ihn zu schikanieren oder zu ärgern“, sagte die Fachfrau, die in der Justizvollzugsanstalt Wittlich nach eigener Aussage bisher 90 bis 100 Einzelgespräche mit dem 52-Jährigen geführt hat. Zudem sei der Mann unberechenbar und „sehr auf sich bezogen“, sagte sie am Mittwoch. „Er interessiert sich am meisten für sich.“
Bisher hatte der Angeklagte im Prozess kein Wort gesagt. Doch bei den Schilderungen über seine Person rief der 52-Jährige der Psychologin sichtlich erregt zu: „Ich glaube, es reicht jetzt langsam!“ Bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 durch die Trierer Fußgängerzone waren fünf Menschen getötet worden, zahlreiche weitere wurden verletzt und traumatisiert. Als mutmaßlicher Täter muss sich der Deutsche seit August 2021 vor dem Landgericht Trier verantworten.
Angeklagtem wird fünffacher Mord und versuchter Mord in 18 Fällen vorgeworfen
Die Psychologin berichtete auch, dass der Angeklagte in der Haftanstalt bereits mehrfach von anderen Häftlingen bedroht und beschimpft worden sei. „Das passiert anderen Gefangenen auch, die unbeliebt sind“, sagte sie. Zudem habe er anfangs Selbstmordgedanken gezeigt, so dass er in einen „besonders gesicherten Haftraum“ gekommen sei. In der Anfangszeit habe er kaum gegessen und nach anfangs 122 dann noch 75 Kilo gewogen.
Die Anklage wirft dem Mann fünffachen Mord und versuchten Mord in 18 weiteren Fällen vor: Er soll mit seinem Geländewagen in hohem Tempo durch die Fußgängerzone gerast sein und gezielt Menschen angefahren haben. Die Gefängnispsychologin erzählte, dass der Mann ihr gegenüber die Tat immer wieder geleugnet habe. „Er hat behauptet, er wäre nicht gefahren.“ Er habe auf dem Beifahrersitz gesessen.
Das Gericht wies am Mittwoch einen Beweisantrag der Nebenklage zurück: Diese wollte die Ton- und Bildaufnahmen aus der Vernehmung des Angeklagten nach der Tat in den Prozess einzuführen. Da hatte der Mann die Tat zunächst gestanden, später dann widerrufen. Der Prozess wird am 29. Juni fortgesetzt.
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RND/dpa