Zeitraum kann verlängert werden

Klimaaktivisten nach Festklebeaktion bis zu 30 Tage in Polizeigewahrsam

Ein Einsatzwagen der Polizei steht vor einer Dienststelle.

Ein Einsatzwagen der Polizei steht vor einer Dienststelle. (Symbolbild)

München. Mehrere Klimaschutzaktivisten müssen nach zwei Festklebeaktionen auf einem zentralen Verkehrsknotenpunkt in München für 30 Tage in Polizeigewahrsam bleiben. „Das ist sehr, sehr selten, dass das angewendet wird, das ist wirklich ein großer Ausnahmefall“, sagte ein Polizeisprecher der Deutschen Presse-Agentur.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz können Bürgerinnen und Bürger auf Grundlage einer richterlichen Entscheidung bis zu einen Monat lang festgehalten werden, um die Begehung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder eine Straftat zu verhindern. Dieser Zeitraum kann um maximal einen weiteren Monat verlängert werden.

Am Vortag hatten 17 Klimaschutzaktivisten der Gruppe „Letzte Generation“ die Straße an einem zentralen Platz in der Münchner Innenstadt blockiert, indem sich die meisten von ihnen mit einer Hand auf der Fahrbahn festklebten. Dadurch kam es am Stachus für mehr als zwei Stunden in beiden Richtungen zu Behinderungen. Die Beteiligten im Alter zwischen 18 und 79 Jahren wurden wegen Nötigung sowie Verstößen gegen das Versammlungsgesetz angezeigt. Dennoch wiederholten 15 von ihnen die Aktion wenige Stunden später am gleichen Ort noch einmal.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige
Bundeskanzler Scholz kritisiert radikale Klimaproteste von „Letzte Generation“

Der Bundeskanzler suggeriert, dass es vielleicht auch andere Wege gäbe, seine Meinung auszudrücken kann und hofft auf ein bisschen mehr Kreativität.

Da sie zudem weitere Blockadeaktionen ankündigten, wurde beim Amtsgericht polizeilicher Gewahrsam bis zum 2. Dezember beantragt. Mit Stand 15.00 Uhr hatte der zuständige Richter entschieden, dass zwei der Aktivisten noch bis Freitag um Mitternacht festgehalten werden, drei aber bis Anfang Dezember in Gewahrsam bleiben müssen. Für die übrigen zehn stand die Anhörung zunächst noch aus.

RND/dpa

Mehr aus Panorama

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Verwandte Themen

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken