Mord auf Ostseefähre im Jahr 1987 bleibt ungeklärt

Tödlicher Angriff auf dem Deck der "Viking Sally": Die Deutschen Klaus Schelkle und Bettina Taxis auf einem Foto aus dem Sommer 1987. Der junge Mann erlag seinen Verletzungen. Das Verbrechen bleibt nach einem Freispruch ungeklärt.

Tödlicher Angriff auf dem Deck der "Viking Sally": Die Deutschen Klaus Schelkle und Bettina Taxis auf einem Foto aus dem Sommer 1987. Der junge Mann erlag seinen Verletzungen. Das Verbrechen bleibt nach einem Freispruch ungeklärt.

Helsinki. Einer der ältesten offenen Kriminalfälle Finnlands bleibt ungelöst. Ein Gericht in Turku sprach am Mittwoch einen 52-jährigen Dänen vom Vorwurf des Mordes und des Mordversuchs an einem Paar aus Deutschland im Jahr 1987 frei.

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Die Staatsanwaltschaft habe nicht nachweisen können, dass der Angeklagte die einzige Person gewesen sei, die die Möglichkeit gehabt habe, die in Rede stehenden Verbrechen zu begehen, erklärte es. Auch sei die Mordwaffe nie gefunden worden und der Angeklagte habe kein Täterwissen über sie.

Das junge Paar hatte im Sommer 1987 auf der Überfahrt von Schweden nach Finnland auf dem Deck der „Viking Sally“ übernachtet und war schwer verletzt worden. Der Mann überlebte die Tat nicht. Die Fähre wurde später verkauft, in „Estonia“ umbenannt und sank 1994 in einer der schlimmsten Schiffskatastrophen zu Friedenszeiten in Europa, wobei 852 Menschen ums Leben kamen.

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Das Gericht erkannte ein Schuldeingeständnis nicht an

Der jetzt freigesprochene Däne war 1987 mit der Fähre auf dem Weg zu einem Pfadfindertreffen in Finnland. Der damals 18-Jährige soll als erster am Tatort gewesen sein und versucht haben, den Opfern zu helfen. Nach Jahrzehnten machten ihn finnische Ermittler als Hauptverdächtigen aus. Sie erklärten, er habe die Tat eingeräumt. Die Staatsanwaltschaft beantragte lebenslängliche Haft.

Im Prozess wies der laut Medienberichten vorbestrafte Mann die Vorwürfe zurück und das Gericht erkannte das angebliche Schuldeingeständnis nicht an. „Der Angeklagte hat die Straftaten nicht in einer Weise gestanden, dass seine Schuld dadurch als erwiesen oder auch nur wahrscheinlich angesehen werden könnte“, erklärte es.

RND/AP

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