„Meuterei“ in Thüringer Gefängnis: Mehrere Verletzte bei Unruhen

Die Beamten hatten die Lage schnell wieder unter Kontrolle (Symbolbild).

Die Beamten hatten die Lage schnell wieder unter Kontrolle (Symbolbild).

Suhl. Bei einem Zwischenfall in der Justizvollzugsanstalt Untermaßfeld in Thüringen sind mehrere Insassen verletzt worden. Die Polizei ermittelt nach eigenen Angaben nun wegen Gefangenenmeuterei. Die Lage am späten Dienstagabend sei innerhalb kürzester Zeit unter Kontrolle gebracht worden. „Zu keinem Zeitpunkt bestand die Gefahr, dass Gefangene das Gelände der Justizvollzugsanstalt verlassen konnten“, teilte die Polizei mit.

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Ersten Erkenntnissen zufolge soll ein Gefangener sich medizinisch nicht ausreichend behandelt gefühlt haben und deshalb zunächst im Hof der Anstalt Anweisungen von Bediensteten missachtet haben. “Es hat sich dann hochgeschaukelt”, sagte ein Sprecher des Thüringer Justizministeriums am Mittwoch. Später sei es dann auch zu Unruhen in Hafträumen gekommen. “Die Bediensteten sind sehr besonnen und sehr gut vorgegangen und haben die Situation in den Griff bekommen”, sagte der Sprecher. Inzwischen sei die Lage im Gefängnis Untermaßfeld ruhig.

Auch in Zelle und Pfefferspray

In einer Polizeimitteilung aus der Nacht zu Mittwoch hieß es: “Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei und weiterer Thüringer Dienststellen konnten die Personen festsetzen und zurück in ihre Hafträume führen.”

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In einer Zelle bildete sich nach ersten Ermittlungen Rauch, zwei Männer sollen dabei eine Rauchvergiftung erlitten haben. Ein weiterer Gefangener sei leicht verletzt worden, als er von Beamten festgesetzt worden sei. Auch sei Pfefferspray eingesetzt worden, zwei Männer hätten dabei leichte Augenreizungen erlitten. Ein Insasse habe Kreislaufprobleme bekommen und sei ärztlich untersucht worden.

Gefangenenmeuterei als Tatbestand im Strafgesetzbuch

Thüringens Justizminister Dirk Adams (Grüne) dankte noch in der Nacht den Einsatzkräften “für das besonnene und schnelle Eingreifen”. Das Gefängnis hat nach Angaben des Justizministeriums 345 Haftplätze für männliche Gefangene und ist für Haftdauern von bis zu zweieinhalb Jahren ausgelegt.

Gefangenenmeuterei ist als Tatbestand im Strafgesetzbuch aufgelistet. Demzufolge ist davon zum Beispiel dann die Rede, wenn sich Gefangene “zusammenrotten und mit vereinten Kräften” Anstaltsbeamte nötigen oder tätlich angreifen.

RND/dpa

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