„Habt Courage. Unterstützt uns!“

Klimaaktivisten setzen Protest nach Tod von Radfahrerin fort

Mitglieder der Gruppe "Letzte Generation" blockieren Mitte Oktober eine Autobahn-Ausfahrt am Spandauer Damm in Berlin. (Archivbild)

Mitglieder der Gruppe "Letzte Generation" blockieren Mitte Oktober eine Autobahn-Ausfahrt am Spandauer Damm in Berlin. (Archivbild)

Berlin. Auch nach der Kritik, den der Tod einer Radfahrerin nach einem Lastwagen-Unfall in Berlin ausgelöst hat, haben Klimademonstranten ihren Protest in der Hauptstadt mit Straßenblockaden fortgesetzt. Die Gruppe „Letzte Generation“ veröffentlichte am Freitag bei Twitter Fotos zu den Aktionen und schrieb: „Wir setzen die Blockaden in Berlin fort.“ Zugleich bat sie: „Habt Courage. Unterstützt uns!“

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Die Gruppe steht nach dem Unfall, in dessen Folge die Frau starb, stark in der Kritik. Zahlreiche Politiker fordern ein härteres Vorgehen, in sozialen Netzwerken werden die Aktivisten angefeindet.

Hintergrund ist, dass ein Spezialfahrzeug, das am vergangenen Montag helfen sollte, die Verletzte unter dem Lkw zu befreien, nach Angaben der Feuerwehr in einem Stau stand. Dieser soll durch eine Aktion der „Letzten Generation“ ausgelöst worden sein.

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Justiz ermittelt gegen Aktivisten

Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtete jedoch unter Berufung auf einen Einsatz-Vermerk, dass es nach Einschätzung der behandelnden Notärztin keine Auswirkungen auf die Rettung der verletzten Frau hatte, dass der sogenannte Rüstwagen nicht zur Verfügung stand. Die Notärztin habe unabhängig davon, dass das Fahrzeug im Stau stand, entschieden, auf das Anheben des Lastwagens zu verzichten.

Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ hat der ärztliche Leiter des Rettungsdienstes den Vermerk am Dienstagabend an die Spitze der Berliner Feuerwehr geschickt. Der Senatsinnenverwaltung liegt nach Angaben von Sprecher Thilo Cablitz bislang kein umfassender Bericht zu dem Einsatz vor, sondern lediglich eine Erstinformation. Diese beinhalte erste Angaben zur Verzögerung des Rüstwagens, erklärte Cablitz. Die vorliegende Erstinformation werde der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt.

Zugleich verwies der Sprecher auf die laufenden Ermittlungen. „Die abschließende Klärung des gesamten Sachverhalts auf Basis des beauftragten Gutachtens und der weiteren objektiven Beweise obliegt der Justiz“, so Cablitz. Innensenatorin Iris Spranger (SPD) hatte bereits am Unfalltag erklärt: „Ob die Blockierer:innen rechtlich eine Schuld daran tragen, bleibt durch die Justiz zu klären.“ Anders verhalte es sich bei der moralischen Frage.

„Die Form des Protests ist nicht zielführend“

Die Gruppe „Letzte Generation“ sprach den Angehörigen der Radfahrerin ihr Beileid aus. „Wir sind geschockt“, sagte Sprecherin Carla Hinrichs. Zugleich kündigten die Aktivisten weitere Aktionen an. „Die Bundesregierung soll unseren Protest beenden – jetzt, indem sie die Krise in den Griff bekommt. Bis dahin geht der Widerstand weiter“, hieß es in einer Mitteilung. Zur Kritik an ihrem Protest hieß es von der „Letzten Generation“: „Was immer uns als Menschen an öffentlicher Hetze entgegenschlagen mag, wird uns nicht davon abbringen, das einzig moralisch Richtige zu tun: In einer alles entscheidenden Krise nicht zu verharren, sondern loszugehen.“

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Der stellvertretende Regierungssprecher Wolfgang Büchner sagte, die Grenze des legitimen Protests sei dann erreicht, wenn die Gefährdung von Menschenleben in Kauf genommen werde. Grundsätzlich unterstütze Kanzler Olaf Scholz (SPD) jedes demokratische Engagement. „Die Form des Protests, die wir jetzt sehen, gerade in dieser Woche, ist aber nicht zielführend oder konstruktiv.“

„Wenn Protestaktionen dazu führen, dass die Sicherheit oder das Leben von Menschen gefährdet werden, ist das schlichtweg nicht akzeptabel“, sagte Grünen-Chefin Ricarda Lang. Wirtschaftsminister Robert Habeck sagte der Funke Mediengruppe: „Wer mit seinem Protest Gesundheit und Leben von anderen riskiert, büßt damit jede Legitimität ein und schadet auch der Klimabewegung selbst.“ Protestformen, die Menschen gefährden, seien falsch.

Obduktion soll Todesursache der Frau klären

Polizei und Staatsanwaltschaft teilten am Freitag mit, dass die bei dem Unfall lebensgefährlich verletzte Radfahrerin Donnerstagabend gestorben war. Zuvor war die 44-Jährige laut Polizei für hirntot erklärt worden. Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey bekundete ihre Trauer. Zugleich erklärte die SPD-Politikerin bei Twitter: „Es bleibt die Aufgabe der Polizei und der Gerichte, die Umstände ihres Todes rasch und sorgfältig aufzuklären.“

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Die Polizei ermittelt gegen zwei 63 und 59 Jahre alte Aktivisten wegen unterlassener Hilfeleistung beziehungsweise der Behinderung hilfeleistender Personen. Nach dem Tod der Frau werde geprüft, ob auch der Vorwurf einer fahrlässigen Tötung in Betracht komme, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Es werde eine Obduktion der Leiche der 44-Jährigen angeordnet, um zu klären, was konkret zu deren Tod geführt habe. Ein wesentlicher Punkt sei dabei die Frage der Kausalität und wem was zuzurechnen sei, erklärte die Sprecherin.

Retter am Unfallort mussten improvisieren

Die Berliner Feuerwehr geht davon aus, dass sich die Rettung der Frau um mehrere Minuten verzögert hat, weil das Spezialfahrzeug im Stau stand. Allerdings räumte ein Sprecher ein, auch die Bildung einer Rettungsgasse sei problematisch gewesen. Da die Technik nicht zur Verfügung stand, mussten die Retter am Unfallort laut Feuerwehr improvisieren. Dadurch sei es zu Zeitverzögerungen gekommen. Angaben dazu, ob dies Auswirkungen auf den Gesundheitszustand der Radfahrerin hatte, machte die Feuerwehr nicht.

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Nach zwei Festklebeaktionen auf einem zentralen Verkehrsknotenpunkt in München müssen derweil mehrere Aktivisten für 30 Tage in Polizeigewahrsam bleiben. „Das ist sehr, sehr selten, dass das angewendet wird, das ist wirklich ein großer Ausnahmefall“, sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur.

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Nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz können Bürgerinnen und Bürger auf Grundlage einer richterlichen Entscheidung bis zu einen Monat lang festgehalten werden, um die Begehung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder eine Straftat zu verhindern. Dieser Zeitraum kann um maximal einen Monat verlängert werden.

RND/dpa

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