Ku’damm-Raser erneut verurteilt: 13 Jahre Haft nach tödlichem Autorennen

Mehr als fünf Jahre nach einem tödlichen Autorennen auf dem Berliner Kurfürstendamm ist ein Raser zu einer Haftstrafe von 13 Jahren verurteilt worden.

Mehr als fünf Jahre nach einem tödlichen Autorennen auf dem Berliner Kurfürstendamm ist ein Raser zu einer Haftstrafe von 13 Jahren verurteilt worden.

Berlin. Mehr als fünf Jahre nach einem tödlichen Autorennen auf dem Berliner Kurfürstendamm ist ein Raser zu einer Haftstrafe von 13 Jahren verurteilt worden. Das Landgericht entschied am Dienstag aber anders als in zwei früheren Urteilen gegen den inzwischen 29-Jährigen nicht auf Mord. Der Raser wurde in dem neu aufgelegten Prozess des versuchten Mordes schuldig gesprochen.

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Der 29-Jährige habe sich mit einem anderen Sportwagenfahrer ein spontanes „Stechen“ geliefert und tödliche Folgen billigend in Kauf genommen, als er bei für ihn roter Ampel in eine Kreuzung raste, begründete das Gericht das Urteil. Dass nicht sein Auto mit einem unbeteiligten Jeep kollidierte, „hing von einem absoluten Zufall ab“. Ein Verteidiger kündigte bereits Revision an. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich dann erneut mit dem Fall befassen müssen.

Ein zweiter Ku'damm-Raser ist inzwischen rechtskräftig wegen Mordes verurteilt. Die beiden Männer waren am 1. Februar 2016 Ermittlungen zufolge mit bis zu 170 Kilometer pro Stunde mit ihren Wagen über den Kurfürstendamm in der City-West gerast. Der rechtskräftig verurteilte Fahrer rammte schließlich den Jeep eines Unbeteiligten, der bei für ihn grüner Ampel auf die Kreuzung gerollt war. Der Rentner starb in seinem Wagen. Das Auto war rund 70 Meter weit durch die Luft geschleudert worden. Die Raser, die sich nur flüchtig kannten, wurden kaum verletzt.

Richter sieht versuchten Mord

Dem 29-Jährigen sei „keine täterschaftliche Mitverantwortung für den Tod anzulasten“, so der Vorsitzende Richter. Doch es sei in dem Kreuzungsbereich nur durch Zufall zu keinem Anstoß mit seinem Fahrzeug gekommen. Das Handeln des 29-Jährigen sei als versuchter Mord zu klassifizieren. Er habe sich zudem der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht. Das Gericht verhängte zudem eine fünfjährige Führerscheinsperre gegen den Angeklagten.

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Der 29-Jährige sei kurz vor der Kollision etwas vom Gas gegangen, hieß es weiter im Urteil. Dann habe er jedoch wieder beschleunigt. „Er ist bewusst das Risiko eingegangen, um an dieser entscheidenden Stelle das Rennen nicht zu verlieren.“

Heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen habe er gehandelt, so das Gericht. Er habe durch die extrem hohe Geschwindigkeit eine „eklatant hohe Gefahr“ geschaffen. Mit mehr als dem Zweieinhalbfachen des auf der Strecke zugelassenen Tempos sei er unterwegs gewesen. Er habe das Rennen gewinnen wollen - „um das eigene Ansehen zu steigern und sich selber besser zu fühlen“. Dafür habe der Angeklagte in Kauf genommen, dass ein Mensch stirbt.

Strafmildernd werteten die Richter teilgeständige Angaben des 29-Jährigen, der seit rund fünf Jahren in Untersuchungshaft sitzt. Zudem habe er im Prozess um Entschuldigung gebeten. Mit dem Urteil folgten die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten auf vier Jahre Haft wegen versuchter Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr plädiert.

Erstes Urteil gegen Ku‘damm-Raser im Februar 2017

Der Fall beschäftigt die Justiz seit Jahren. Zunächst verhängte das Berliner Landgericht gegen beide Raser im Februar 2017 die Höchststrafe: Lebenslänglich wegen Mordes. Das gab es noch nie. Doch nur ein Jahr später hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil vollständig auf. In einem neuen Prozess kam eine andere Strafkammer des Landgerichts 2019 aber zum selben Schuldspruch.

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Im Urteil hieß es damals, das Opfer sei völlig arg- und wehrlos gewesen. Bei der enormen Geschwindigkeit und unüberschaubaren Situation seien die Autos zum gemeingefährlichen Mittel geworden.

Inzwischen bestätigte der BGH die Verurteilung des Älteren. Bei dem nun 29-Jährigen, dessen Auto nicht mit dem Jeep kollidiert war, sahen die Richter in Karlsruhe aber einen gemeinsamen Tatentschluss und somit eine Mittäterschaft nicht als belegt.

Der jüngere Raser hatte in einem früheren Prozess erklärt, er sei damals überzeugt gewesen, dass „niemals etwas passiert, weil ich einfach zu gut war“. Maßlose Selbstüberschätzung sei es gewesen. Sein Sportwagen sei damals sein „Statussymbol“ gewesen.

RND/dpa

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