Kleinkind von Kommode erschlagen: Ikea zahlt 41 Millionen an Eltern

Eine Hinweistafel vor einem Ikea-Möbelhaus. (Archivfoto)

Eine Hinweistafel vor einem Ikea-Möbelhaus. (Archivfoto)

Philadelphia. Rund drei Jahre nach dem Tod eines Kleinkinds durch eine umgestürzte Ikea-Kommode erhalten dessen Eltern vom schwedischen Einrichtungskonzern in einem Vergleich umgerechnet 41 Millionen Euro. Dies teilten die Anwälte der in den USA lebenden Familie Dudek am Montag mit. Sie hatte 2018 bei einem Gericht in Philadelphia Klage gegen Ikea eingereicht.

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Die Dudeks warfen dem Konzern vor, von der Umkippgefahr gewusst zu haben, die von Kommoden vom Typ Malm ausgegangen sei, zumal bereits etliche Kinder verletzt oder getötet worden seien. Doch habe das Unternehmen es versäumt, Kunden zu ermahnen, die Möbelstücke an die Wand zu dübeln. Den Angaben zufolge startete Ikea im Jahr 2016 eine Rückrufaktion.

Der zweijährige Sohn der Familie hatte 2017 schwere Verletzungen erlitten, als die 32 Kilogramm schwere Kommode auf ihn stürzte. Später starb der Kleine.

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Familie will eine Million spenden

Der nun mit seinen Eltern erzielte Vergleich sieht den Anwälten zufolge auch vor, dass sich Ikea-Vertreter mit Akteuren der Gruppe Parents Against Tip-Overs treffen müssen. Die Organisation hat sich das Ziel gesetzt, sogenannte Umkipp-Unfälle durch Präventionsarbeit zu verhindern. Ikea habe sich zudem verpflichtet, beim Rückruf von Kommoden die Öffentlichkeitsarbeit für die Verbraucher auszuweiten.

Die Familie Dudek will den Angaben zufolge eine Million Dollar aus der Vergleichszahlung an Gruppen spenden, die sich für strengere Robustheitstests bei Kommoden einsetzen.

Ikea kondolierte den Eltern des toten Jungen. Man gehe das "äußerst wichtige Thema der Sicherheit im Haushalt" an, indem unter anderem Verbraucher geschult, Sicherheitsworkshops angeboten und Produkte sicherer gemacht würden, teilte das Unternehmen mit. "Zwar ändert der Vergleich nichts an den tragischen Vorfällen, die uns hierhergebracht haben, doch sind wir um der Familie und allen Betroffenen willen dankbar, dass dieses Klagegefahren zu einer Klärung gekommen ist."

RND/AP

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