Jan G. soll Oma mit ihrem Lieblingsmesser getötet haben
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Der Angeklagte Jan G. erscheint zum Prozessauftakt vor Gericht.
© Quelle: dpa-Zentralbild
Frankfurt (Oder). Eine Seelsorgerin streichelt den Arm einer Frau in dem Gerichtssaal in Frankfurt an der Oder. Es ist die Nebenklägerin und Ehefrau eines Polizisten, der im Februar in Ostbrandenburg seinen Dienst antrat und nicht mehr nach Hause kam. Er und ein Kollege wurden bei einer Polizeikontrolle, die einen flüchtenden Mann in einem Auto mit zu hoher Geschwindigkeit stoppen sollte, überfahren. Der Aufprall war so heftig, dass Körperteile abgetrennt wurden. Die beiden 49 und 52 Jahre alten Männer starben sofort.
Der mutmaßliche Mörder steht seit Dienstag vor dem Landgericht in der brandenburgischen Grenzstadt. Der 25-Jährige soll vor der Flucht seine Großmutter getötet haben. Es war ihr 79. Geburtstag.
Staatsanwaltschaft will eine Sicherheitsverwahrung fordern
Der dunkelhaarige Angeklagte sitzt in Jeans und Jacke im Verhandlungssaal und blickt zu Boden oder auf seine Hände in Handschellen. Er wirkt angespannt und schluckt häufig. Nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft hat er die Taten in Vernehmungen zugegeben. Zum Prozessauftakt sagt der Verteidiger, dass sein Mandant sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht äußern werde.
Doch wenig später spricht der junge Mann stockend und leise in ein Mikrofon: „Ich kann sagen, dass es mir leid tut.“ Über die Polizisten sagt er: „Sie hatten keine Chance, zu reagieren.“ Es tue ihm Leid, dass sie nicht mehr zum Dienst kommen können. Über die Großmutter oder die Umstände ihres Todes, spricht er hingegen nicht.
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Anwalt Peter-Michael Diestel sowie Staatsanwaltschaft und Gutachter.
© Quelle: dpa
Seit seiner Festnahme befindet sich Jan G., der zuletzt im brandenburgischen Müllrose lebte, in der geschlossenen Psychiatrie in Brandenburg an der Havel. Die Staatsanwaltschaft stellt am ersten Verhandlungstag klar, dass es wahrscheinlich ist, dass sie neben einer Haftstrafe eine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung beantragen wird.
Laut Anklagebehörde war eine vollgestellte Badewanne in der Wohnung der alten Frau Grund für den Streit zwischen Großmutter und Enkel. Er soll sich über die Unordnung geärgert und ihr deshalb Honig über den Kopf gekippt haben. Weil er danach glaubte, dass sie ihn bei einem Telefonat verpfiffen hatte, rastete er aus.
Mit Fäusten, einer Porzellan-Zuckerdose und einem Stuhl soll der damals 24-Jährige die Frau attackiert haben. Auf dem Boden soll er sie schließlich gewürgt haben. Es sind schreckliche Details, die die Staatsanwaltschaft auflistet. Zum Schluss soll er ihr „Lieblingsmesser“ genommen und ihr in den Hals gestochen haben. Am Abend des 28. Februar wurde der Sarg mit der Leiche aus dem Haus getragen.
Angeklagter unter Einfluss von Drogen?
Die Anklagebehörde ist davon überzeugt, dass der junge Mann nach dem Mord auf einer wirren Fluchtfahrt mit dem Auto der Rentnerin umher raste, andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr brachte und mehrere Unfälle verursachte. Bis er dann zur Polizeikontrolle am Örtchen Oegeln kam. Er soll bei den Taten unter dem Einfluss von Drogen und Psychopharmaka gestanden haben.
In dem Verfahren wegen dreifachen Mordes wird es auch um die Schuldfähigkeit des Angeklagten gehen. Die Anklagebehörde geht von verminderter Schuldfähigkeit aus und beruft sich auf einen Gutachter, der dem Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung attestiert habe.
25-Jähriger bereits in der Vergangenheit straftätig
Das Landgericht Frankfurt (Oder) war gleich nach der Festnahme des Mannes in die Kritik geraten. Gegen ihn hatte es nämlich bereits Ende 2016 einen Prozess unter anderem wegen Raubes gegeben. Wegen einer „undifferenzierten Schizophrenie“ war er für schuldunfähig erklärt worden. Die Kammer ordnete zwar die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an - allerdings setzte sie die Vollstreckung auf Bewährung aus. Damit war der Mann auf freiem Fuß. Grundlage war eine Einschätzung eines psychiatrischen Gutachters gewesen. Am Dienstag kritisierte der Anwalt der Mutter des Angeklagten, die Nebenklägerin in dem jetzigen Prozess ist, das Vorgehen scharf. Es habe Vorzeichen gegeben, betonte er.
Das Landgericht will den Prozess am Mittwoch fortsetzen. Geplant ist, dass auch Polizisten als Zeugen gehört werden. Zu Beginn der Verhandlung werden außerdem Schöffen eine dienstliche Stellungnahme abgeben. Hintergrund ist ein Antrag der Verteidigung am ersten Verhandlungstag. Sie kritisiert, dass Teile der Ermittlungsakte etwa zum mutmaßlichen Tathergang in einem Medienbericht, der vor Prozessbeginn veröffentlicht worden war, erwähnt worden seien. Die Verteidigung will wissen, ob die Schöffen die Inhalte des Berichts zur Kenntnis genommen haben.
Von RND/dpa