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Podiumsdiskussion am 14. Juli

Geschlechter-Vortrag abgesagt: Humboldt-Uni kündigt nach Kritik neuen Termin an

Demonstration gegen den Vortrag der Biologin Marie-Luise Vollbrecht in einem Hörsaal der Humboldt-Universität.

Demonstration gegen den Vortrag der Biologin Marie-Luise Vollbrecht in einem Hörsaal der Humboldt-Universität.

Berlin. Die Absage eines Vortrags zum Thema Geschlecht und Gender an der Humboldt-Universität Berlin (HU) hat eine hitzige Debatte ausgelöst. Die Universität habe der Wissenschaftsfreiheit einen Bärendienst erwiesen, sagte der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes, Bernhard Kempen, am Montag der Deutschen Presse-Agentur. „Sie hätte stattdessen Rückgrat beweisen sollen und alles daran setzen müssen, dass der Vortrag stattfinden kann“, so Kempen.

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Nach der Ankündigung von Protesten hatte die Hochschule den Vortrag der Biologin Marie-Luise Vollbrecht, der während der Langen Nacht der Wissenschaft am vergangenen Samstag gehalten werden sollte, gestrichen. Der Titel des Vortrags lautete „Geschlecht ist nicht (Ge)schlecht, Sex, Gender und warum es in der Biologie zwei Geschlechter gibt“. Gegner der Absage kritisieren die Entscheidung als Einknicken und Verletzung der Wissenschaftsfreiheit. Andere Stimmen finden die Aussagen der Biologin in der Genderdebatte problematisch.

„Wissenschaft lebt von Freiheit und Debatte“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) der „Bild“-Zeitung am Wochenende. „Das müssen alle aushalten. Es darf nicht in der Hand von Aktivisten liegen, welche Positionen gehört werden dürfen und welche nicht.“

Nachholtermin für HU-Geschlechter-Vortrag

Die Humboldt-Universität will laut Sprecher Boris Nitzsche nun am 14. Juli eine Podiumsdiskussion veranstalten, zu der auch Stark-Watzinger und die Berliner Wissenschaftssenatorin Ulrike Gote (Grüne) eingeladen werden sollen. Zuvor hatte der RBB über den neuen Termin berichtet. „Es geht uns vor allem um die Frage: Wie können wir Wissenschaftsfreiheit gewährleisten? Wie müssen sich Universitäten und auch die Politik dazu aufstellen?“, so Nitzsche. Der Vortrag solle aufgegriffen, kontextualisiert und diskutiert werden.

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Aktuelle Einordnung
 
Wie viele Geschlechter gibt es?

Grundlegend galt lange die Annahme, in der Humanbiologie gebe es nur zwei Geschlechter: männlich und weiblich. Tatsächlich ist die Theorie der Vielgeschlechtlichkeit bereits vor knapp 100 Jahren wissenschaftlich begründet worden. Der Berliner Sexualforscher Magnus Hirschfeld hatte sie in seiner „Zwischenstufenlehre“ in den 1920er Jahren bereits ein „drittes Geschlecht“ formuliert.

Auch die UN hat Intersexualität grundsätzlich anerkannt, im Jahr 2016 erklärte die Organisation: „Bis zu 1,7 Prozent der Babys werden mit Geschlechtsmerkmalen geboren, die nicht den typischen Definitionen von männlich und weiblich entsprechen. Das macht Intersexualität fast so häufig wie Rothaarigkeit!
Beim Intersex-Sein geht es um die biologischen Geschlechtsmerkmale einer Person. Dazu gehören Genitalien, Keimdrüsen, Hormonspiegel und Chromosomenmuster. Es unterscheidet sich von der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität – eine intersexuelle Person kann heterosexuell, schwul, lesbisch, bisexuell oder asexuell sein, und sie kann eine Frau, ein Mann, beides oder keines von beiden sein.“

2012 setzte sich dann der deutsche Ethikrat aufgrund des wissenschaftlichen Forschungsstandes dafür ein, neben „männlich“ und „weiblich“ einen weiteren Geschlechtseintrag im deutschen Personenstandsrecht zuzulassen. Fünf Jahre später, im Jahr 2017 folgte dem das Bundesverfassungsgericht und forderte den Gesetzgeber dazu auf, das Personenstandsrecht entsprechend zu ändern. Das Grundgesetz erzwinge nach Einschätzung des Gerichts keine binäre Geschlechterordnung nach der Geburt. Das Bundesverfassungsgericht sah in der Verpflichtung, jeden Menschen dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen, einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot und das Persönlichkeitsrecht.

2018 beschloss dann der Bundestag parteiübergreifend gegen die Stimmen der AfD die Einführung des Geschlechtseintrages „divers“.

Es sei ausschließlich um die Sicherheit gegangen, sagte er mit Blick auf die Absage. „Nach Fragen an die Polizei haben wir die Veranstaltung abgesagt, weil wir befürchteten, dass die Situation eskalierte. Es waren eine Demonstration und eine Gegendemonstration angekündigt“, so der Sprecher. Es müsse möglich sein, dass auch umstrittene Personen Vorträge halten. „Für die Handhabung von solchen Situationen sind Hochschulen derzeit nicht gut aufgestellt“, so Nitzsche.

Die Absage mit Sicherheitsbedenken zu begründen, sei eine absolute Unverschämtheit, kritisierte der Sprachwissenschaftler Anatol Stefanowitsch („Eine Frage der Moral: Warum wir politisch korrekte Sprache brauchen“) auf Twitter. Sie unterstelle Gewalttätigkeit. In Wirklichkeit hätten die Uni-Leitung oder die von ihr mit der Planung Beauftragten „erst bei der Programmgestaltung geschlafen und dann versucht“, das „selbst verursachte Problem hastig und mit großer intellektueller und organisatorischer Feigheit aus der Welt zu schaffen“.

Kritik an Aussagen von Marie-Luise Vollbrecht

Die Gruppierung „Arbeitskreis kritischer Jurist*innen“ hatte zu Protest aufgerufen. Vollbrechts Aussage, in der Biologie gebe es nur zwei Geschlechter, sei „unwissenschaftlich“, „menschenverachtend“ und „queer- und trans*feindlich“, heißt es in einer Stellungnahme.

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Vollbrechts Vortrag ist auf Youtube zu finden und hatte am frühen Montagnachmittag rund 45.000 Zugriffe. Darin erklärt die Forscherin, warum es ihrer Ansicht nach nur zwei biologische Geschlechter gibt und dass das biologische Geschlecht vom sozialen Geschlecht (Gender) zu unterscheiden sei. Sie wolle niemandem etwas Böses, sagte Vollbrecht in der „RBB-Abendschau“. „Ich habe immer gesagt: Es geht hier nur um Biologie. Es geht hier nicht um Politik oder Meinungen außerhalb der Uni.“

Universitäten seien Stätten geistiger Auseinandersetzung, so Hochschulverbands-Präsident Kempen. „Hier muss jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler ihre und seine Forschungsergebnisse, Thesen und Ansichten ohne Angst zur Diskussion stellen können.“ Differenzen zu Andersdenkenden seien im argumentativen Streit auszutragen. „Boykott, Bashing, Mobbing oder gar Gewalt dürfen keinen Erfolg haben.“

Vollbrecht war im Juni mit anderen Autoren in die Kritik geraten. Sie schrieben in einem „Welt“-Beitrag kritisch über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wo in Sendungen ihrer Ansicht nach „geleugnet“ worden sei, „dass es nur zwei Geschlechter gibt“. In dem Beitrag stand auch, Kinder würden „indoktriniert“ und „aufdringlich sexualisiert“.

Am Wochenende hatte HU-Sprecherin Birgit Mangelsdorf „faz.net“ erklärt, die „Meinungen“, die Vollbrecht in dem Artikel vertreten habe, stünden nicht im Einklang mit dem Leitbild der HU und den von ihr vertretenen Werten. „Wir distanzieren uns daher von dem Artikel und den darin geäußerten Meinungen ausdrücklich“, so Mangelsdorf. Sprecher Nitzsche sagte am Montag, die Entscheidung, den Vortrag abzusagen, habe mit dem umstrittenen Artikel in der „Welt“ nichts zu tun.

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RND/dpa

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